Das Recht auf Reparatur (Richtlinie (EU) 2024/1799) ändert die Gewährleistung für Kaufverträge ab dem 31. Juli 2026. Bevor Sie reparieren oder neu liefern, informieren Sie den Kunden über sein Wahlrecht und darüber, dass sich die Verjährung bei Nachbesserung einmalig um zwölf Monate verlängert (§ 475 Abs. 4, § 475e Abs. 5 BGB).
Reparaturpflicht und Richtpreise treffen den Hersteller. Die Angaben zur Reparierbarkeit auf der Produktseite verlangt eine andere Regel: die Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo), seit dem 27. September 2026 in Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 20 und 21 EGBGB.
31.07.2026 oder 27.09.2026?
| Regel | Norm | Gilt ab | Trifft wen | Was sich im Shop ändert |
|---|---|---|---|---|
| Recht auf Reparatur: Gewährleistung | RL (EU) 2024/1799 Art. 16; §§ 434, 475, 475e BGB | Kaufverträge ab 31.07.2026 | Verkäufer an Verbraucher | Reklamation: Hinweis auf Wahlrecht und längere Verjährung |
| Recht auf Reparatur: Reparaturpflicht | RL (EU) 2024/1799 Art. 5, 6; §§ 479a bis 479g BGB | im BGB seit 23.07.2026 | Hersteller von Anhang-II-Waren, ersatzweise Bevollmächtigter, Importeur, Vertreiber | nichts, außer Sie stehen in der Ersatzkette |
| EmpCo: Angaben vor dem Kauf | RL (EU) 2024/825; Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 20, 21 EGBGB | 27.09.2026 | jeder Unternehmer, der an Verbraucher verkauft | Produktseite: Reparierbarkeitsklasse oder Ersatzteil-Angaben |
Die Angaben auf der Produktseite stammen aus der Richtlinie (EU) 2024/825, nicht aus dem Recht auf Reparatur. Wer nur die Reparatur-Richtlinie umsetzt, hat die Produktseite noch nicht erledigt.
Was das Recht auf Reparatur für Händler ändert
„Bevor der Unternehmer die Nacherfüllung gemäß § 439 durchführt, hat er den Verbraucher darüber zu informieren, 1. dass er das Wahlrecht nach § 439 Absatz 1 hat und 2. dass sich bei einer Nacherfüllung durch Nachbesserung die ursprüngliche Verjährungsfrist von Ansprüchen wegen eines Mangels nach § 475e Absatz 5 einmalig um zwölf Monate verlängert.“
§ 475 Abs. 4 BGB
| Neu | Norm | Was es bedeutet |
|---|---|---|
| Information vor der Nacherfüllung | § 475 Abs. 4 BGB | in der Antwort auf jede Mängelanzeige |
| Verjährung zwölf Monate länger nach Nachbesserung | § 475e Abs. 5 BGB | längere Haftung für reparierte Ware, einmalig |
| Ersatzware während der Nachbesserung | § 475 Abs. 6 BGB | Leihgerät möglich; überholte Ware als Nachlieferung nur auf ausdrückliches Verlangen |
| Reparierbarkeit als übliche Beschaffenheit | § 434 Abs. 3 Satz 2 BGB | zählt wie Haltbarkeit und Sicherheit zu dem, woran ein Sachmangel gemessen wird |
Das gilt für Kaufverträge ab dem 31. Juli 2026; für ältere gilt das bisherige Recht (Art. 229 § 72 EGBGB).
Was den Hersteller trifft
Auf Verlangen des Verbrauchers muss der Hersteller Waren aus Anhang II der Richtlinie auch außerhalb der Gewährleistung reparieren, unentgeltlich oder zu einem angemessenen Preis. Er darf nicht allein deshalb ablehnen, weil schon ein anderer repariert hat, und veröffentlicht Richtpreise für typische Reparaturen auf einer frei zugänglichen Website (§§ 479a bis 479g BGB). Die Pflicht reicht so weit, wie der jeweilige Rechtsakt Anforderungen an die Reparierbarkeit festlegt; eine feste Zahl von Jahren nennt die Richtlinie nicht.
| Nr. | Waren | Rechtsakt |
|---|---|---|
| 1 | Haushaltswaschmaschinen und -waschtrockner | VO (EU) 2019/2023 |
| 2 | Haushaltsgeschirrspüler | VO (EU) 2019/2022 |
| 3 | Kühlgeräte | VO (EU) 2019/2019 |
| 4 | Elektronische Displays | VO (EU) 2019/2021 |
| 5 | Schweißgeräte | VO (EU) 2019/1784 |
| 6 | Staubsauger | VO (EU) Nr. 666/2013 |
| 7 | Server und Datenspeicherprodukte | VO (EU) 2019/424 |
| 8 | Mobiltelefone, schnurlose Telefone und Slate-Tablets | VO (EU) 2023/1670 |
| 9 | Haushaltswäschetrockner | VO (EU) 2023/2533 |
| 10 | Waren mit Batterien für leichte Verkehrsmittel | VO (EU) 2023/1542 |
| 11 | Haushalts-Einzelraumheizgeräte (angefügt durch RL (EU) 2026/74) | VO (EU) 2024/1103 |
Ob § 479a BGB die Nr. 11 schon erfasst, ist offen, weil er auf Anhang II ohne Fassungsangabe verweist. Welche Ersatzteile wie lange verfügbar sein müssen, zeigt Ersatzteil-Fristen nach Produktgruppe.
Wann der Händler an die Stelle des Herstellers tritt
Sitzt der Hersteller außerhalb der EU, übernimmt sein Bevollmächtigter die Reparaturpflicht, ohne Bevollmächtigten der Importeur, ohne Importeur der Vertreiber (§ 479f BGB). Wer Anhang-II-Waren selbst aus einem Drittstaat bezieht, kann so die Herstellerpflichten tragen, Richtpreise eingeschlossen. Ob Ihr Shop dabei Importeur ist, prüfen Sie im Einzelfall.
Reparaturplattform und Europäisches Formular
Bis 31. Juli 2027 müssen die gemeinsame Schnittstelle der Kommission und die nationalen Plattformen für die Europäische Online-Plattform für Reparaturen stehen; für Verbraucher ist sie kostenlos, für Reparaturbetriebe freiwillig (Art. 7 RL 2024/1799). Wer selbst repariert, kann das freiwillige Europäische Formular für Reparaturinformationen nutzen. Vollständig ausgefüllt ist es ein Angebot, an das der Reparaturbetrieb 30 Kalendertage gebunden ist (Art. 245 EGBGB).
Was davon gehört auf die Produktseite?
Nur die Angaben nach der Richtlinie (EU) 2024/825, bei jedem Verkauf an Verbraucher, auch für Waren außerhalb von Anhang II.
| Ware | Angabe vor dem Kauf | Norm |
|---|---|---|
| Smartphones und Slate-Tablets (Stand Oktober 2026; Wäschetrockner: Klasse auf dem Energielabel ab 01.01.2027) | Reparierbarkeitsklasse A bis E (VO (EU) 2023/1669) | Nr. 20 |
| alle anderen Waren | Verfügbarkeit, geschätzte Kosten und Bestellverfahren von Ersatzteilen, Reparatur- und Wartungsanleitungen, Reparatureinschränkungen, sofern der Hersteller sie Ihnen zur Verfügung stellt | Nr. 21 |
Die „geschätzten Kosten“ in Nr. 21 meinen Ersatzteile. Richtpreise für Reparaturen verlangen Nr. 20 und 21 nicht. Wortlaut und Beispiele: Was seit dem 27. September 2026 gilt.
Was Sie jetzt tun
Bei Reklamationen
Ergänzen Sie Ihre Antwortvorlagen für Mängelanzeigen, etwa so:
„Sie können wählen, ob wir die Ware reparieren oder Ihnen eine mangelfreie Ware liefern. Wird die Ware repariert, verlängert sich die ursprüngliche Verjährungsfrist für Ansprüche wegen eines Mangels einmalig um zwölf Monate.“
Beispiel für Kaufverträge ab dem 31.07.2026
Vermerken Sie jede Nachbesserung an der Bestellung, damit Ihr Team die längere Frist später sieht.
Auf der Produktseite
- Klären Sie mit dem kostenlosen Pflicht-Check, ob Ihr Produkt die Klasse (Nr. 20) oder Ersatzteil-Angaben (Nr. 21) braucht.
- Holen Sie die Angaben: die Klasse mit der EPREL-Abfrage, Ersatzteil-Angaben beim Hersteller mit der Herstelleranfrage.
- Für den ganzen Shop zeigt die Shopify-App RepairInfoEU die Angaben als Block unter dem Kaufknopf, in 24 EU-Sprachen. Essential (6,99 $ im Monat) holt Klasse und Index per EPREL-Nummer, hält sie wöchentlich aktuell und gleicht Barcodes mit dem französischen Reparierbarkeitsindex ab. Pro (14,99 $) ergänzt Katalog-Scan, Hersteller-Verzeichnis und Herstelleranfragen mit Nachweis.
Häufige Fragen
Gilt das Recht auf Reparatur auch für Geräte, die vor dem 31. Juli 2026 gekauft wurden?
Für Ihre Pflichten als Verkäufer nicht. Auf Kaufverträge, die vor dem 31. Juli 2026 geschlossen wurden, ist das bisherige Gewährleistungsrecht anzuwenden (Art. 229 § 72 EGBGB).
Müssen Händler Reparaturpreise angeben?
Richtpreise für typische Reparaturen veröffentlicht der Hersteller (§ 479d BGB), ein Händler nur, wenn er nach § 479f BGB an dessen Stelle tritt. Auf der Produktseite verlangt Nr. 21 die geschätzten Kosten von Ersatzteilen, keine Reparaturpreise.
Muss ich als Händler defekte Ware reparieren?
In der Gewährleistung wählt der Kunde zwischen Reparatur und mangelfreier Ware (§ 439 Abs. 1 BGB). Außerhalb der Gewährleistung trifft die Reparaturpflicht den Hersteller von Anhang-II-Waren, Händler nur über die Ersatzkette.
Gilt das auch beim Verkauf an Unternehmer?
Information vor der Nacherfüllung und zwölf Monate längere Verjährung gehören zum Verbrauchsgüterkauf (§§ 475, 475e BGB). Die Reparierbarkeit als übliche Beschaffenheit gilt zwischen Unternehmern erst für Kaufverträge, die nach dem 31. Dezember 2027 geschlossen werden (Art. 229 § 72 EGBGB).
Quellen
Gesetze und Verordnungen in der jeweils geltenden Fassung, verlinkt auf die Fundstelle.
- Richtlinie (EU) 2024/1799 (Förderung der Reparatur von Waren)EUR-Lex · EU-Richtlinie · 13.06.2024
- Richtlinie (EU) 2019/771 (Warenkauf-Richtlinie)EUR-Lex · EU-Richtlinie · 20.05.2019
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799, BGBl. 2026 I Nr. 212Bundesgesetzblatt · Gesetz · 22.07.2026
- § 475 und § 475e BGB (Verbrauchsgüterkauf, Verjährung)Bundesministerium der Justiz · Gesetz · 23.07.2026
- § 434 BGB (Sachmangel)Bundesministerium der Justiz · Gesetz · 23.07.2026
- §§ 479a bis 479g BGB (Reparaturpflicht des Herstellers)Bundesministerium der Justiz · Gesetz · 23.07.2026
- Art. 245 und Art. 229 § 72 EGBGB (Formular für Reparaturinformationen, Übergang)Bundesgesetzblatt · Gesetz · 23.07.2026
- Delegierte Richtlinie (EU) 2026/74 (Einzelraumheizgeräte im Anhang II der Richtlinie 2024/1799)EUR-Lex · EU-Richtlinie · 12.01.2026
- Richtlinie (EU) 2024/825 (Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel)EUR-Lex · EU-Richtlinie · 06.03.2024
- Art. 246a § 1 EGBGB (Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen)Bundesministerium der Justiz · Gesetz · 27.09.2026
- Delegierte Verordnung (EU) 2023/1669 (Energieverbrauchskennzeichnung von Smartphones und Slate-Tablets)EUR-Lex · EU-Verordnung · 16.06.2023
- Delegierte Verordnung (EU) 2025/1353 (Reparierbarkeitsklasse für Wäschetrockner)EUR-Lex · EU-Verordnung · 01.07.2025