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RepairInfoEU
GrundlagenVon Florian BlachStand 13. Oktober 202612 Primärquellen

Recht auf Reparatur und EmpCo: was Händler wann tun müssen

Was sich bei Reklamationen ändert, was nur den Hersteller trifft und welche Reparaturangaben auf die Produktseite gehören.

Das Recht auf Reparatur (Richtlinie (EU) 2024/1799) ändert die Gewährleistung für Kaufverträge ab dem 31. Juli 2026. Bevor Sie reparieren oder neu liefern, informieren Sie den Kunden über sein Wahlrecht und darüber, dass sich die Verjährung bei Nachbesserung einmalig um zwölf Monate verlängert (§ 475 Abs. 4, § 475e Abs. 5 BGB).

Reparaturpflicht und Richtpreise treffen den Hersteller. Die Angaben zur Reparierbarkeit auf der Produktseite verlangt eine andere Regel: die Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo), seit dem 27. September 2026 in Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 20 und 21 EGBGB.

31.07.2026 oder 27.09.2026?

RegelNormGilt abTrifft wenWas sich im Shop ändert
Recht auf Reparatur: GewährleistungRL (EU) 2024/1799 Art. 16; §§ 434, 475, 475e BGBKaufverträge ab 31.07.2026Verkäufer an VerbraucherReklamation: Hinweis auf Wahlrecht und längere Verjährung
Recht auf Reparatur: ReparaturpflichtRL (EU) 2024/1799 Art. 5, 6; §§ 479a bis 479g BGBim BGB seit 23.07.2026Hersteller von Anhang-II-Waren, ersatzweise Bevollmächtigter, Importeur, Vertreibernichts, außer Sie stehen in der Ersatzkette
EmpCo: Angaben vor dem KaufRL (EU) 2024/825; Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 20, 21 EGBGB27.09.2026jeder Unternehmer, der an Verbraucher verkauftProduktseite: Reparierbarkeitsklasse oder Ersatzteil-Angaben

Die Angaben auf der Produktseite stammen aus der Richtlinie (EU) 2024/825, nicht aus dem Recht auf Reparatur. Wer nur die Reparatur-Richtlinie umsetzt, hat die Produktseite noch nicht erledigt.

Was das Recht auf Reparatur für Händler ändert

„Bevor der Unternehmer die Nacherfüllung gemäß § 439 durchführt, hat er den Verbraucher darüber zu informieren, 1. dass er das Wahlrecht nach § 439 Absatz 1 hat und 2. dass sich bei einer Nacherfüllung durch Nachbesserung die ursprüngliche Verjährungsfrist von Ansprüchen wegen eines Mangels nach § 475e Absatz 5 einmalig um zwölf Monate verlängert.“

§ 475 Abs. 4 BGB
NeuNormWas es bedeutet
Information vor der Nacherfüllung§ 475 Abs. 4 BGBin der Antwort auf jede Mängelanzeige
Verjährung zwölf Monate länger nach Nachbesserung§ 475e Abs. 5 BGBlängere Haftung für reparierte Ware, einmalig
Ersatzware während der Nachbesserung§ 475 Abs. 6 BGBLeihgerät möglich; überholte Ware als Nachlieferung nur auf ausdrückliches Verlangen
Reparierbarkeit als übliche Beschaffenheit§ 434 Abs. 3 Satz 2 BGBzählt wie Haltbarkeit und Sicherheit zu dem, woran ein Sachmangel gemessen wird

Das gilt für Kaufverträge ab dem 31. Juli 2026; für ältere gilt das bisherige Recht (Art. 229 § 72 EGBGB).

Was den Hersteller trifft

Auf Verlangen des Verbrauchers muss der Hersteller Waren aus Anhang II der Richtlinie auch außerhalb der Gewährleistung reparieren, unentgeltlich oder zu einem angemessenen Preis. Er darf nicht allein deshalb ablehnen, weil schon ein anderer repariert hat, und veröffentlicht Richtpreise für typische Reparaturen auf einer frei zugänglichen Website (§§ 479a bis 479g BGB). Die Pflicht reicht so weit, wie der jeweilige Rechtsakt Anforderungen an die Reparierbarkeit festlegt; eine feste Zahl von Jahren nennt die Richtlinie nicht.

Nr.WarenRechtsakt
1Haushaltswaschmaschinen und -waschtrocknerVO (EU) 2019/2023
2HaushaltsgeschirrspülerVO (EU) 2019/2022
3KühlgeräteVO (EU) 2019/2019
4Elektronische DisplaysVO (EU) 2019/2021
5SchweißgeräteVO (EU) 2019/1784
6StaubsaugerVO (EU) Nr. 666/2013
7Server und DatenspeicherprodukteVO (EU) 2019/424
8Mobiltelefone, schnurlose Telefone und Slate-TabletsVO (EU) 2023/1670
9HaushaltswäschetrocknerVO (EU) 2023/2533
10Waren mit Batterien für leichte VerkehrsmittelVO (EU) 2023/1542
11Haushalts-Einzelraumheizgeräte (angefügt durch RL (EU) 2026/74)VO (EU) 2024/1103

Ob § 479a BGB die Nr. 11 schon erfasst, ist offen, weil er auf Anhang II ohne Fassungsangabe verweist. Welche Ersatzteile wie lange verfügbar sein müssen, zeigt Ersatzteil-Fristen nach Produktgruppe.

Wann der Händler an die Stelle des Herstellers tritt

Sitzt der Hersteller außerhalb der EU, übernimmt sein Bevollmächtigter die Reparaturpflicht, ohne Bevollmächtigten der Importeur, ohne Importeur der Vertreiber (§ 479f BGB). Wer Anhang-II-Waren selbst aus einem Drittstaat bezieht, kann so die Herstellerpflichten tragen, Richtpreise eingeschlossen. Ob Ihr Shop dabei Importeur ist, prüfen Sie im Einzelfall.

Reparaturplattform und Europäisches Formular

Bis 31. Juli 2027 müssen die gemeinsame Schnittstelle der Kommission und die nationalen Plattformen für die Europäische Online-Plattform für Reparaturen stehen; für Verbraucher ist sie kostenlos, für Reparaturbetriebe freiwillig (Art. 7 RL 2024/1799). Wer selbst repariert, kann das freiwillige Europäische Formular für Reparaturinformationen nutzen. Vollständig ausgefüllt ist es ein Angebot, an das der Reparaturbetrieb 30 Kalendertage gebunden ist (Art. 245 EGBGB).

Was davon gehört auf die Produktseite?

Nur die Angaben nach der Richtlinie (EU) 2024/825, bei jedem Verkauf an Verbraucher, auch für Waren außerhalb von Anhang II.

WareAngabe vor dem KaufNorm
Smartphones und Slate-Tablets (Stand Oktober 2026; Wäschetrockner: Klasse auf dem Energielabel ab 01.01.2027)Reparierbarkeitsklasse A bis E (VO (EU) 2023/1669)Nr. 20
alle anderen WarenVerfügbarkeit, geschätzte Kosten und Bestellverfahren von Ersatzteilen, Reparatur- und Wartungsanleitungen, Reparatureinschränkungen, sofern der Hersteller sie Ihnen zur Verfügung stelltNr. 21

Die „geschätzten Kosten“ in Nr. 21 meinen Ersatzteile. Richtpreise für Reparaturen verlangen Nr. 20 und 21 nicht. Wortlaut und Beispiele: Was seit dem 27. September 2026 gilt.

Was Sie jetzt tun

Bei Reklamationen

Ergänzen Sie Ihre Antwortvorlagen für Mängelanzeigen, etwa so:

„Sie können wählen, ob wir die Ware reparieren oder Ihnen eine mangelfreie Ware liefern. Wird die Ware repariert, verlängert sich die ursprüngliche Verjährungsfrist für Ansprüche wegen eines Mangels einmalig um zwölf Monate.“

Beispiel für Kaufverträge ab dem 31.07.2026

Vermerken Sie jede Nachbesserung an der Bestellung, damit Ihr Team die längere Frist später sieht.

Auf der Produktseite

  1. Klären Sie mit dem kostenlosen Pflicht-Check, ob Ihr Produkt die Klasse (Nr. 20) oder Ersatzteil-Angaben (Nr. 21) braucht.
  2. Holen Sie die Angaben: die Klasse mit der EPREL-Abfrage, Ersatzteil-Angaben beim Hersteller mit der Herstelleranfrage.
  3. Für den ganzen Shop zeigt die Shopify-App RepairInfoEU die Angaben als Block unter dem Kaufknopf, in 24 EU-Sprachen. Essential (6,99 $ im Monat) holt Klasse und Index per EPREL-Nummer, hält sie wöchentlich aktuell und gleicht Barcodes mit dem französischen Reparierbarkeitsindex ab. Pro (14,99 $) ergänzt Katalog-Scan, Hersteller-Verzeichnis und Herstelleranfragen mit Nachweis.

Häufige Fragen

Gilt das Recht auf Reparatur auch für Geräte, die vor dem 31. Juli 2026 gekauft wurden?

Für Ihre Pflichten als Verkäufer nicht. Auf Kaufverträge, die vor dem 31. Juli 2026 geschlossen wurden, ist das bisherige Gewährleistungsrecht anzuwenden (Art. 229 § 72 EGBGB).

Müssen Händler Reparaturpreise angeben?

Richtpreise für typische Reparaturen veröffentlicht der Hersteller (§ 479d BGB), ein Händler nur, wenn er nach § 479f BGB an dessen Stelle tritt. Auf der Produktseite verlangt Nr. 21 die geschätzten Kosten von Ersatzteilen, keine Reparaturpreise.

Muss ich als Händler defekte Ware reparieren?

In der Gewährleistung wählt der Kunde zwischen Reparatur und mangelfreier Ware (§ 439 Abs. 1 BGB). Außerhalb der Gewährleistung trifft die Reparaturpflicht den Hersteller von Anhang-II-Waren, Händler nur über die Ersatzkette.

Gilt das auch beim Verkauf an Unternehmer?

Information vor der Nacherfüllung und zwölf Monate längere Verjährung gehören zum Verbrauchsgüterkauf (§§ 475, 475e BGB). Die Reparierbarkeit als übliche Beschaffenheit gilt zwischen Unternehmern erst für Kaufverträge, die nach dem 31. Dezember 2027 geschlossen werden (Art. 229 § 72 EGBGB).

Quellen

Gesetze und Verordnungen in der jeweils geltenden Fassung, verlinkt auf die Fundstelle.

  1. Richtlinie (EU) 2024/1799 (Förderung der Reparatur von Waren)EUR-Lex · EU-Richtlinie · 13.06.2024
  2. Richtlinie (EU) 2019/771 (Warenkauf-Richtlinie)EUR-Lex · EU-Richtlinie · 20.05.2019
  3. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799, BGBl. 2026 I Nr. 212Bundesgesetzblatt · Gesetz · 22.07.2026
  4. § 475 und § 475e BGB (Verbrauchsgüterkauf, Verjährung)Bundesministerium der Justiz · Gesetz · 23.07.2026
  5. § 434 BGB (Sachmangel)Bundesministerium der Justiz · Gesetz · 23.07.2026
  6. §§ 479a bis 479g BGB (Reparaturpflicht des Herstellers)Bundesministerium der Justiz · Gesetz · 23.07.2026
  7. Art. 245 und Art. 229 § 72 EGBGB (Formular für Reparaturinformationen, Übergang)Bundesgesetzblatt · Gesetz · 23.07.2026
  8. Delegierte Richtlinie (EU) 2026/74 (Einzelraumheizgeräte im Anhang II der Richtlinie 2024/1799)EUR-Lex · EU-Richtlinie · 12.01.2026
  9. Richtlinie (EU) 2024/825 (Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel)EUR-Lex · EU-Richtlinie · 06.03.2024
  10. Art. 246a § 1 EGBGB (Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen)Bundesministerium der Justiz · Gesetz · 27.09.2026
  11. Delegierte Verordnung (EU) 2023/1669 (Energieverbrauchskennzeichnung von Smartphones und Slate-Tablets)EUR-Lex · EU-Verordnung · 16.06.2023
  12. Delegierte Verordnung (EU) 2025/1353 (Reparierbarkeitsklasse für Wäschetrockner)EUR-Lex · EU-Verordnung · 01.07.2025

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