Die Reparierbarkeitsklasse A bis E steht seit dem 20. Juni 2025 auf dem EU-Energielabel von Smartphones und Slate-Tablets (Delegierte Verordnung (EU) 2023/1669). Sie folgt aus einem Reparierbarkeitsindex auf einer Skala von 1 bis 5: Klasse C bedeutet einen Index von 2,55 bis unter 3,35, Klasse A einen Index ab 4,00.
Seit dem 27. September 2026 müssen Onlineshops den Reparierbarkeitswert vor dem Kauf angeben (Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 20 EGBGB). Die Klasse trägt der Lieferant in die EU-Datenbank EPREL ein.
Welche Geräte eine Reparierbarkeitsklasse haben
Die Klasse gehört zum Energielabel nach der Delegierten Verordnung (EU) 2023/1669. Erfasst sind zwei Gerätearten, abgegrenzt über die Diagonale des Touchscreens. Wäschetrockner kommen 2027 hinzu.
| Gerät | Abgrenzung | Klasse seit |
|---|---|---|
| Smartphone | Mobiltelefon mit Touchscreen von 10,16 cm (4 Zoll) bis unter 17,78 cm (7 Zoll) | 20.06.2025 |
| Slate-Tablet | Touchscreen von 17,78 cm (7 Zoll) bis unter 44,20 cm (17,4 Zoll), ohne fest angebrachte Tastatur, mit Betriebssystem für mobile Plattformen | 20.06.2025 |
| Haushaltswäschetrockner | Geräte, die ab dem 01.01.2027 in Verkehr gebracht werden, mit eigener Skala (siehe unten) | 01.01.2027 |
| Ausgenommen | Geräte mit ab- und aufrollbarem flexiblem Hauptdisplay, Smartphones für Hochsicherheitskommunikation | keine Klasse |
Einen weiteren Reparierbarkeitswert der Union haben wir bis Oktober 2026 nicht gefunden. Laptops, Waschmaschinen oder Fernseher haben deshalb keine Klasse. Für sie gelten die Angaben zu Ersatzteilen und Anleitungen nach Nr. 21.
Was die Klassen A bis E bedeuten
A ist die am besten reparierbare Klasse, E die am wenigsten reparierbare. Maßgeblich ist allein der Reparierbarkeitsindex, ein Wert von 1,00 bis 5,00.
| Klasse | Reparierbarkeitsindex |
|---|---|
| A | ab 4,00 |
| B | 3,35 bis unter 4,00 |
| C | 2,55 bis unter 3,35 |
| D | 1,75 bis unter 2,55 |
| E | 1,00 bis unter 1,75 |
Klasse C ist die mittlere der fünf Klassen. Ein Index von 3,34 liegt noch in C, einer von 3,35 schon in B.
Wie der Index entsteht
Der Lieferant bewertet sechs Parameter nach der Methode der Verordnung mit je 1 bis 5 Punkten. Der Index ist die gewichtete Summe.
| Parameter | Gewicht |
|---|---|
| Zerlegungstiefe | 0,25 |
| Befestigungselemente | 0,15 |
| Werkzeuge | 0,15 |
| Ersatzteile | 0,15 |
| Software-Aktualisierungen | 0,15 |
| Reparaturinformationen | 0,15 |
Das Produktdatenblatt nennt Klasse, Index im Format „x,xx/5“ und die sechs Teilwerte. Der Index reicht also bis 5, nicht bis 10 wie der französische Reparierbarkeitsindex.
Beispiel: Klasse C mit Index 2,82
Das Modell APPLE A3520 steht in EPREL unter der Registriernummer 2402623.
EPREL 2402623, APPLE A3520
Reparierbarkeitsklasse C · Index 2,82 von 5
Software-Updates mindestens 5 Jahre · Quelle: EPREL, Stand 13.10.2026
2,82 liegt zwischen 2,55 und 3,35, daraus folgt Klasse C.
Was auf die Produktseite muss
Für Smartphones und Tablets gelten zwei Pflichten nebeneinander.
| Pflicht | Grundlage | Was der Kunde sehen muss |
|---|---|---|
| Reparierbarkeitswert | Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 20 EGBGB, seit 27.09.2026 | den Wert, vor der Bestellung, klar und verständlich |
| Energielabel und Produktdatenblatt | Delegierte Verordnung (EU) 2023/1669, seit 20.06.2025 | das Etikett in der Nähe des Preises, auch geschachtelt hinter einem Pfeil; das Datenblatt oder einen Link „Produktdatenblatt“ zur Datenbank |
Der Pfeil neben dem Preis zeigt die Energieeffizienzklasse, nicht die Reparierbarkeitsklasse. Die steht nur auf dem Etikett, das sich erst beim Klick öffnet. Ob das Etikett hinter dem Pfeil die Pflicht nach Nr. 20 erfüllt, ist nicht entschieden. Ebenso offen ist, ob mit „Reparierbarkeitswert“ die Klasse gemeint ist oder der Index.
Die Shopify-App RepairInfoEU nennt die Klasse deshalb ausdrücklich in einem eigenen Block unter dem Kaufknopf, den Index auf Wunsch daneben. Das ist eine Entscheidung der App, keine Rechtslage. Klasse und Index holt sie per EPREL-Nummer und gleicht sie jede Woche mit EPREL ab.
Woher die Klasse kommt
Händler berechnen die Klasse nicht. Der Lieferant trägt Klasse, Index und die übrigen Werte des Produktdatenblatts in EPREL ein, die Produktdatenbank der EU-Kommission, bevor er das Modell in Verkehr bringt. Händlern muss er Etikett und Datenblatt elektronisch bereitstellen. Für die Richtigkeit der Angaben ist nach dem Haftungshinweis von EPREL allein der Lieferant verantwortlich.
Mit der Registriernummer zeigt die kostenlose EPREL-Abfrage Klasse, Index und Herstellerlinks. Wo die Nummer steht, erklärt EPREL-Nummer finden.
Wäschetrockner ab 2027: eine andere Skala
Die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1353 ergänzt das Energielabel für Haushaltswäschetrockner um eine Reparierbarkeitsklasse. Pflicht ist sie für Geräte, die ab dem 1. Januar 2027 in Verkehr gebracht werden; seit dem 24. November 2025 dürfen Lieferanten das neue Label freiwillig verwenden. Der Index ist anders skaliert.
| Klasse | Index bei Wäschetrocknern |
|---|---|
| A | über 9,00 |
| B | 7,00 bis 9,00 |
| C | 5,00 bis unter 7,00 |
| D | 3,00 bis unter 5,00 |
| E | unter 3,00 |
Geräte, die vor 2027 in Verkehr gebracht wurden, dürfen Händler ohne zeitliche Grenze mit dem alten Label ohne Klasse verkaufen. Ob Nr. 20 ab 2027 für alle verkauften Trockner gilt oder nur für Geräte mit neuem Label, und ob für Altgeräte weiter Nr. 21 gilt, ist offen.
Häufige Fragen
Wer legt die Reparierbarkeitsklasse fest?
Der Lieferant, in der Regel Hersteller oder Importeur, nach der Methode der Delegierten Verordnung (EU) 2023/1669. Händler übernehmen die Klasse aus Etikett, Produktdatenblatt oder EPREL.
Ist die Klasse dasselbe wie der französische Reparierbarkeitsindex?
Nein. Der französische Index ist eine Note bis 10 nach französischem Recht und kein Reparierbarkeitswert der Union. Für Smartphones gilt er seit dem 7. Juli 2025 nicht mehr.
Brauchen Smartphones zusätzlich Angaben zu Ersatzteilen?
Nein. Wo es einen Reparierbarkeitswert gibt, verlangt das Gesetz nur ihn; Angaben zu Ersatzteilen sind dann freiwillig. EPREL enthält trotzdem Links des Herstellers zu Ersatzteilen, Preisen und Reparaturanleitung.
Quellen
Gesetze und Verordnungen in der jeweils geltenden Fassung, verlinkt auf die Fundstelle.
- Delegierte Verordnung (EU) 2023/1669 (Energieverbrauchskennzeichnung von Smartphones und Slate-Tablets)EUR-Lex · EU-Verordnung · 16.06.2023
- Art. 246a § 1 EGBGB (Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen)Bundesministerium der Justiz · Gesetz · 27.09.2026
- Richtlinie (EU) 2024/825 (Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel)EUR-Lex · EU-Richtlinie · 06.03.2024
- Verordnung (EU) 2017/1369 (Rahmen für die Energieverbrauchskennzeichnung)EUR-Lex · EU-Verordnung · 04.07.2017
- Delegierte Verordnung (EU) 2025/1353 (Reparierbarkeitsklasse für Wäschetrockner)EUR-Lex · EU-Verordnung · 01.07.2025
- Delegierte Verordnung (EU) 2023/2534 (Energielabel für Wäschetrockner)EUR-Lex · EU-Verordnung · 13.07.2023
- EPREL, Europäische Produktdatenbank für die EnergieverbrauchskennzeichnungEuropäische Kommission · Datenbank · 13.10.2026
- EPREL: Hinweis zu den öffentlichen DatenEuropäische Kommission · Datenbank · 13.10.2026
- Arrêté vom 26.06.2025 (Aufhebung des französischen Index für Smartphones)Journal officiel (Text bei AIDA, INERIS) · Französisches Recht · 26.06.2025