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Kostenloses WerkzeugStand 15. Oktober 20269 Primärquellen

Ersatzteil-Fristen berechnen

Produktgruppe wählen, Datum des letzten Exemplars eingeben: Sie sehen, bis wann Ersatzteile lieferbar sein müssen, für Werkstätten und für Endnutzer.

Mindestfristen aus den EU-Ökodesign-Verordnungen. Sie verpflichten Hersteller, Importeure und Bevollmächtigte, nicht Händler, und geben Käufern keinen eigenen Anspruch. Läuft in Ihrem Browser, nichts wird gespeichert.

Die EU-Ökodesign-Verordnungen legen fest, wie lange Hersteller, Importeure und Bevollmächtigte Ersatzteile bereithalten müssen, meist sieben oder zehn Jahre nach dem letzten Exemplar eines Modells. Der Rechner zeigt das Enddatum je Empfänger, die Lieferzeit und die Teileliste; Händler brauchen diese Angaben für Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 21 EGBGB, soweit der Hersteller sie liefert.

So rechnet der Rechner

Die Frist beginnt mit dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars eines Modells (bei Schweißgeräten mit der Herstellung des letzten Exemplars) und endet nach der Zahl der Jahre aus der Verordnung. Solange ein Modell noch verkauft wird, steht das Ende nicht fest; der Rechner zeigt dann das früheste mögliche Datum ab heute.

Was das für Ihren Shop heißt

Für Waren ohne EU-Reparierbarkeitsklasse verlangt Nr. 21 Angaben zu Ersatzteilen, Anleitungen und Reparatureinschränkungen, soweit der Hersteller sie Ihnen zur Verfügung stellt (Reparaturinformationen). Alle Fristen mit Teilelisten im Ratgeber Ersatzteil-Fristen.

Häufige Fragen

Wie lange müssen Ersatzteile für Smartphones lieferbar sein?

Mindestens sieben Jahre nach dem Ende des Inverkehrbringens eines Modells, für Reparateure und Endnutzer, mit Lieferung in fünf bis zehn Arbeitstagen (Verordnung (EU) 2023/1670).

Gilt die Frist auch für Händler?

Nein. Sie verpflichtet Hersteller, Importeure und Bevollmächtigte. Händler zeigen die Angaben nach Nr. 21, soweit der Hersteller sie liefert.

Was gilt für Staubsauger?

Die Ökodesign-Verordnung für Staubsauger (EU) Nr. 666/2013 enthält keine Ersatzteilpflicht.

Quellen

Gesetze und Verordnungen in der jeweils geltenden Fassung, verlinkt auf die Fundstelle.

  1. Verordnung (EU) 2019/2023 (Ökodesign für Waschmaschinen und Waschtrockner)EUR-Lex · EU-Verordnung · 01.10.2019
  2. Verordnung (EU) 2019/2022 (Ökodesign für Geschirrspüler)EUR-Lex · EU-Verordnung · 01.10.2019
  3. Verordnung (EU) 2019/2019 (Ökodesign für Kühlgeräte)EUR-Lex · EU-Verordnung · 01.10.2019
  4. Verordnung (EU) 2019/2021 (Ökodesign für elektronische Displays)EUR-Lex · EU-Verordnung · 01.10.2019
  5. Verordnung (EU) 2019/1784 (Ökodesign für Schweißgeräte)EUR-Lex · EU-Verordnung · 01.10.2019
  6. Verordnung (EU) 2023/1670 (Ökodesign-Anforderungen an Smartphones und Slate-Tablets)EUR-Lex · EU-Verordnung · 16.06.2023
  7. Verordnung (EU) 2023/2533 (Ökodesign für Haushaltswäschetrockner)EUR-Lex · EU-Verordnung · 17.11.2023
  8. Verordnung (EU) 2024/1103 (Ökodesign für Einzelraumheizgeräte)EUR-Lex · EU-Verordnung · 18.04.2024
  9. Verordnung (EU) Nr. 666/2013 (Ökodesign für Staubsauger)EUR-Lex · EU-Verordnung · 08.07.2013

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