Zum Inhalt
Neu: Ranglisten der reparierbarsten Geräte, aus offenen Daten.Ansehen
DE
RepairInfoEU
FrankreichVon Florian BlachStand 13. Oktober 202610 Primärquellen

Der französische Reparierbarkeitsindex für deutsche Händler

Wann der indice de réparabilité einen deutschen Shop betrifft, was er zeigt und wofür seine Daten in Deutschland taugen.

Frankreich verlangt seit dem 1. Januar 2021 für bestimmte Elektrogeräte einen nationalen Reparierbarkeitsindex (indice de réparabilité, Note bis 10), den Verkäufer beim Kauf nennen, online neben dem Preis; für Fernseher und Waschmaschinen gilt seit 2025 stattdessen der indice de durabilité (Art. L. 541-9-2 Code de l’environnement).

Die Pflicht trifft Verkäufer „dans le cadre de leur activité commerciale en France“; ob das deutsche Shops ohne Niederlassung in Frankreich erfasst, ist nicht geklärt. Ein Reparierbarkeitswert nach Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 20 EGBGB ist der französische Index nicht.

Wann betrifft der Index einen deutschen Shop?

Art. L. 541-9-2 Code de l’environnement verpflichtet Verkäufer, Verbraucher beim Kauf kostenlos über die Note zu informieren und ihnen die Parameter der Bewertung zugänglich zu machen. Erfasst sind ausdrücklich auch Verkäufer, die eine Website, eine Plattform oder einen anderen Online-Vertriebsweg „dans le cadre de leur activité commerciale en France“ nutzen, also im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit in Frankreich.

Ob ein Shop ohne Niederlassung in Frankreich darunter fällt, der etwa über Shopify Markets an französische Verbraucher liefert, ist offen. Bis das geklärt ist, entscheiden Sie selbst, ob Sie den Index in der französischen Fassung Ihres Shops zeigen. Wenn ja, dann nach den französischen Regeln in der Tabelle unten.

Was der Index ist

Merkmalindice de réparabilitéindice de durabilité
GrundlageArt. L. 541-9-2 Code de l’environnement, französisches Recht
SkalaNote auf 10 aus fünf Kriterien mit je 20 Punkten: Dokumentation, Zerlegbarkeit, Ersatzteile und Lieferzeiten, Ersatzteilpreis im Verhältnis zum Gerätepreis, kategoriespezifische KriterienNote von 0 bis 10 aus Reparierbarkeit und Zuverlässigkeit
Produkte (Liste des Ministeriums, Stand 08.07.2025)Laptops, elektrische Rasenmäher (Kabel, Akku, Roboter), Geschirrspüler, Staubsauger (Kabel, kabellos, Roboter), HochdruckreinigerFernseher seit 08.01.2025, Waschmaschinen (Front- und Toplader) seit 08.04.2025
Anzeige onlinesichtbar in der Nähe des Preises auf jeder Seite, auf der man kaufen oder in den Warenkorb legen kann, in der Schriftgröße des Preises; die Parameter auf derselben Seite mit höchstens einem Klick (nach den Erläuterungen des französischen Umweltministeriums)
Geldbußebis 3.000 € für natürliche, bis 15.000 € für juristische Personen, seit 01.01.2022 (Art. L. 541-9-4)
Datenkonsolidierte Datensätze auf data.gouv.fr, Licence Ouverte 2.0

Kein Reparierbarkeitswert nach Nr. 20

Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 20 EGBGB verlangt seit dem 27. September 2026 einen Reparierbarkeitswert, der „auf der Grundlage von auf Unionsebene festgelegten harmonisierten Anforderungen“ ermittelt ist (Richtlinie (EU) 2024/825). Der französische Index beruht auf nationalem Recht und ist deshalb kein solcher Wert. Zeigen Sie ihn im deutschen Shop nie als Reparierbarkeitswert nach Nr. 20 und nicht als „EU-Index“.

Einen Unionswert gibt es Stand Oktober 2026 nur für Smartphones und Slate-Tablets: die Reparierbarkeitsklasse A bis E auf dem Energielabel nach der Verordnung (EU) 2023/1669. Für Wäschetrockner kommt sie bei Geräten hinzu, die ab dem 1. Januar 2027 in Verkehr gebracht werden. Französische Quellen verwechselt man leicht, weil die französische Fassung der EU-Texte den Unionswert ebenfalls „indice de réparabilité“ nennt.

Wofür die Daten in Deutschland taugen

Für Waren ohne Unionswert verlangt Nr. 21 Angaben zu Ersatzteilen (Verfügbarkeit, geschätzte Kosten, Bestellweg), zu Reparatur- und Wartungsanleitungen und zu Reparatureinschränkungen, sofern der Hersteller sie Ihnen zur Verfügung stellt (die Pflicht im Überblick). Der französische Datensatz nennt für einen Teil der Modelle, wie viele Jahre Ersatzteile lieferbar sind, und verlinkt die Dokumentation. Ob Ihr Modell dabei ist, zeigt der kostenlose Barcode-Check per EAN.

Ob diese Teildaten als Herstellerangaben nach Nr. 21 gelten, ist offen. Sie decken den Inhalt von Nr. 21 ab, stammen aber nicht immer vom Hersteller. Die Shopify-App RepairInfoEU gleicht die Barcodes Ihrer Produkte mit dem Datensatz ab, im Pro-Tarif den ganzen Katalog, und schlägt die Teildaten vor. Sie erscheinen erst nach Ihrer Bestätigung und mit Quellenangabe; diese Vorsicht ist eine Entscheidung der App, keine geklärte Rechtslage. Die französische Gesamtnote zeigt die App nicht.

Was Sie beim Verkauf nach Frankreich tun

  1. Prüfen Sie, ob Ihre Produkte zu den französischen Kategorien gehören (Tabelle oben).
  2. Zeigen Sie die Note in der französischen Shopfassung neben dem Preis und die Parameter mit einem Klick auf derselben Seite.
  3. Im deutschen Shop gilt weiter Nr. 20 oder Nr. 21, also die Klasse bei Smartphones und Tablets, sonst die Angaben zu Ersatzteilen. Der französische Index ersetzt sie nicht.

Häufige Fragen

Darf ich die französische Note im deutschen Shop zeigen?

Als Reparierbarkeitswert nach Nr. 20 nie. Ob die Gesamtnote außerhalb Frankreichs als Zusatzinformation erscheinen darf, ist offen.

Gilt der französische Index noch für Smartphones?

Nein. Das Arrêté vom 26. Juni 2025 hob ihn mit Wirkung zum 7. Juli 2025 auf. Für Smartphones und Tablets gilt die EU-Reparierbarkeitsklasse, die Sie per Registriernummer in der EPREL-Abfrage finden.

Wo finde ich die Note zu meinem Produkt?

Beim Hersteller oder Importeur, der Verkäufern Note und Parameter kostenlos mitteilen muss. Gegenprüfen können Sie per EAN im konsolidierten Datensatz auf data.gouv.fr.

Quellen

Gesetze und Verordnungen in der jeweils geltenden Fassung, verlinkt auf die Fundstelle.

  1. Art. L. 541-9-2 Code de l’environnement (Reparierbarkeits- und Haltbarkeitsindex)Légifrance · Französisches Recht · 01.01.2021
  2. Indice de réparabilité (französisches Umweltministerium)Ministère de la Transition écologique · Behörde · 08.07.2025
  3. Indice de durabilité (französisches Umweltministerium)Ministère de la Transition écologique · Behörde · 30.06.2025
  4. Décret n° 2020-1757 (französischer Reparierbarkeitsindex)Journal officiel (Text bei AIDA, INERIS) · Französisches Recht · 29.12.2020
  5. Art. L. 541-9-4 Code de l’environnement (Geldbußen)Légifrance · Französisches Recht · 01.01.2022
  6. Arrêté vom 26.06.2025 (Aufhebung des französischen Index für Smartphones)Journal officiel (Text bei AIDA, INERIS) · Französisches Recht · 26.06.2025
  7. Konsolidierte Daten zum französischen Reparierbarkeitsindex (data.gouv.fr)data.gouv.fr · Offene Daten · 13.10.2026
  8. Richtlinie (EU) 2024/825 (Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel)EUR-Lex · EU-Richtlinie · 06.03.2024
  9. Art. 246a § 1 EGBGB (Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen)Bundesministerium der Justiz · Gesetz · 27.09.2026
  10. Delegierte Verordnung (EU) 2023/1669 (Energieverbrauchskennzeichnung von Smartphones und Slate-Tablets)EUR-Lex · EU-Verordnung · 16.06.2023

Reparaturangaben auf jeder Produktseite

Die Shopify-App RepairInfoEU füllt Klasse, Index und Ersatzteil-Angaben vor, zeigt sie unter dem Kaufknopf in der Sprache des Kunden und gleicht EPREL jede Woche ab. 14 Tage kostenlos testen.