Mängelansprüche aus dem Verkauf an Verbraucher verjähren in zwei Jahren ab Ablieferung der Ware (§ 438 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB). Wird ein Mangel durch Nachbesserung behoben, verlängert sich diese ursprüngliche Frist einmalig um zwölf Monate (§ 475e Abs. 5 BGB), für Kaufverträge ab dem 31. Juli 2026 (Art. 229 § 72 EGBGB). Vor der Nacherfüllung informieren Sie den Kunden über sein Wahlrecht und diese Verlängerung (§ 475 Abs. 4 BGB).
So rechnet der Rechner
| Schritt | Regel | Norm |
|---|---|---|
| Grundfrist | Zwei Jahre ab Ablieferung. Die Frist endet an dem Tag mit derselben Zahl wie der Tag der Ablieferung, sonst am Monatsletzten. | § 438 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2; §§ 187, 188 BGB |
| Gebrauchte Ware | Vereinbart kürzer, aber nicht unter einem Jahr. Wirksam nur, wenn der Kunde vor der Bestellung eigens darauf hingewiesen wurde und die Verkürzung ausdrücklich und gesondert vereinbart ist. | § 476 Abs. 2 BGB |
| Nachbesserung | Die ursprüngliche Frist verlängert sich einmalig um zwölf Monate, gerechnet ab ihrem Ablauf. Nur für Kaufverträge ab dem 31. Juli 2026. | § 475e Abs. 5, § 190 BGB; Art. 229 § 72 EGBGB |
| Mangel zeigt sich | Zeigt sich ein Mangel innerhalb der Frist, tritt die Verjährung nicht vor Ablauf von vier Monaten danach ein. | § 475e Abs. 3 BGB |
| Ware zurück | Hatte der Kunde die Ware für die Abhilfe Ihnen oder einem beauftragten Dritten übergeben, verjähren Ansprüche wegen dieses Mangels nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach der Rückgabe. | § 475e Abs. 4 BGB |
Verlängerung und Ablaufhemmung
Nach dem Wortlaut kommen die zwölf Monate zur ursprünglichen Verjährungsfrist hinzu, nicht zu den Daten aus Abs. 3 und 4. Diese legen nur fest, wann die Verjährung frühestens eintritt. Der Rechner zeigt jedes Datum mit seiner Norm und für den gemeldeten Mangel das späteste. Offen ist, ob die Verlängerung nur den nachgebesserten Mangel erfasst oder auch spätere Mängel derselben Ware; § 475e Abs. 5 BGB spricht allgemein von „Ansprüchen wegen eines Mangels“.
Was der Rechner nicht abdeckt
Er rechnet nach deutschem Recht für bewegliche Waren, die Sie an Verbraucher verkaufen. Nicht abgebildet sind arglistig verschwiegene Mängel (§ 438 Abs. 3 BGB), digitale Elemente (§ 475e Abs. 1 und 2 BGB) sowie Hemmung und Neubeginn der Verjährung, etwa bei Verhandlungen (§ 203 BGB) oder nach einem Anerkenntnis (§ 212 BGB). Garantien von Hersteller oder Händler laufen nach ihren eigenen Bedingungen.
Der Textbaustein
Der Baustein enthält die beiden Hinweise aus § 475 Abs. 4 BGB mit den berechneten Daten, auf Deutsch, Englisch oder Französisch. Ergänzen Sie Produkt und Namen und senden Sie ihn vor der Abhilfe. Er gehört zu diesem Rechner, nicht zur Shopify-App: Die App zeigt die Angaben vor dem Kauf nach der Richtlinie (EU) 2024/825, hier geht es um die Gewährleistung nach der Richtlinie (EU) 2024/1799.
Häufige Fragen
Gilt die Verlängerung auch bei Ersatzlieferung?
§ 475e Abs. 5 BGB nennt nur die Nachbesserung. Hatte der Kunde Ihnen die Ware übergeben, verjähren Ansprüche wegen des gemeldeten Mangels aber nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach Übergabe der Ersatzware (§ 475e Abs. 4 BGB).
Was gilt für Kaufverträge vor dem 31. Juli 2026?
Das BGB in der Fassung bis zum 30. Juli 2026 (Art. 229 § 72 EGBGB). Die Verlängerung nach § 475e Abs. 5 und der Hinweis nach § 475 Abs. 4 BGB entfallen; die Ablaufhemmungen nach § 475e Abs. 3 und 4 BGB standen schon in dieser Fassung.
Gilt der Rechner auch für Kunden in anderen EU-Staaten?
Er rechnet nur nach deutschem Recht. Welches Recht für einen Kaufvertrag gilt, hängt vom Einzelfall ab, etwa davon, auf welches Land Sie Ihren Shop ausrichten (Art. 6 Rom-I-Verordnung). Die zwölf Monate gehen auf Art. 10 Abs. 2a der Richtlinie (EU) 2019/771 zurück, den jeder Mitgliedstaat im eigenen Recht umsetzt.
Quellen
Gesetze und Verordnungen in der jeweils geltenden Fassung, verlinkt auf die Fundstelle.
- § 438 BGB (Verjährung der Mängelansprüche)Bundesministerium der Justiz · Gesetz · 13.10.2026
- § 475 und § 475e BGB (Verbrauchsgüterkauf, Verjährung)Bundesministerium der Justiz · Gesetz · 23.07.2026
- § 476 BGB (Abweichende Vereinbarungen, gebrauchte Waren)Bundesministerium der Justiz · Gesetz · 13.10.2026
- §§ 187, 188, 190 BGB (Fristbeginn, Fristende, Fristverlängerung)Bundesministerium der Justiz · Gesetz · 13.10.2026
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799, BGBl. 2026 I Nr. 212Bundesgesetzblatt · Gesetz · 22.07.2026
- Richtlinie (EU) 2024/1799 (Förderung der Reparatur von Waren)EUR-Lex · EU-Richtlinie · 13.06.2024
- Richtlinie (EU) 2019/771 (Warenkauf-Richtlinie)EUR-Lex · EU-Richtlinie · 20.05.2019