Seit dem 27. September 2026 müssen Onlineshops Verbrauchern vor der Bestellung den Reparierbarkeitswert der Ware nennen, wo es einen gibt (Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 20 EGBGB). Stand Oktober 2026 ist das die Reparierbarkeitsklasse A bis E von Smartphones und Slate-Tablets; ab 2027 kommen neue Wäschetrockner dazu. Für alle anderen Waren gehören Angaben zu Ersatzteilen, Anleitungen und Reparatureinschränkungen auf die Produktseite, sofern der Hersteller sie zur Verfügung stellt (Nr. 21).
Pflicht im Onlineshop
Gilt die Pflicht seit dem 31. Juli oder seit dem 27. September 2026?
Die Reparaturangaben auf der Produktseite sind seit dem 27. September 2026 Pflicht; der 27. März 2026 war nur die Frist, bis zu der die Mitgliedstaaten die Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo) umsetzen mussten. Der 31. Juli 2026 gehört zum Recht auf Reparatur nach der Richtlinie (EU) 2024/1799, das Händler vor allem bei der Gewährleistung trifft. Wird ein Mangel durch Nachbesserung behoben, verlängert sich die Verjährung einmalig um zwölf Monate (§ 475e Abs. 5 BGB).
Muss ich die Angaben auch bei Verkäufen an Unternehmer machen?
Nein. Die Pflicht besteht nur bei Verbraucherverträgen (§ 312 Abs. 1 BGB); Verkäufe an Unternehmer erfasst sie nicht.
Gilt die Pflicht für Händler auf Amazon, eBay und anderen Marktplätzen?
Ja. Verpflichtet ist der Händler, der den Kaufvertrag mit dem Verbraucher schließt, auch wenn er über einen Marktplatz verkauft. Der Marktplatz muss seine Oberfläche so gestalten, dass Händler ihre vorvertraglichen Informationspflichten erfüllen können (Art. 31 Verordnung (EU) 2022/2065).
Gilt die Pflicht auch für B-Ware und Refurbished?
Nr. 20 und 21 sprechen von „Waren“ und nehmen gebrauchte oder generalüberholte Ware nicht aus. Entschieden ist die Frage nicht.
Muss der Block offen sichtbar sein, oder reicht ein Klick?
Das Gesetz verlangt die Angaben vor der Bestellung, klar und verständlich und dem Fernkommunikationsmittel angepasst (Art. 246a § 4 EGBGB); wo sie stehen und ob ein Klick davor genügt, regelt es nicht ausdrücklich, und vor dem Bestellknopf müssen Sie sie nicht wiederholen (§ 312j Abs. 2 BGB). Ob eine eingeklappte Anzeige ausreicht, ist offen. RepairInfoEU zeigt den Block wahlweise offen unter dem Kaufknopf, als Badge, das sich per Klick öffnet, oder als Textlink.
Kann ich wegen fehlender Reparaturangaben abgemahnt werden?
In Deutschland wird die Pflicht vor allem zivilrechtlich durchgesetzt, durch Mitbewerber, Verbände und Kammern nach dem UWG und durch anspruchsberechtigte Stellen nach dem Unterlassungsklagengesetz. Ob Nr. 20 und 21 dort als wesentliche Informationen oder Marktverhaltensregeln gelten und ob Mitbewerber Abmahnkosten verlangen können, ist nicht entschieden. Geldbußen kommen nur bei weitverbreiteten Verstößen im Rahmen koordinierter EU-Durchsetzungsmaßnahmen in Betracht (Art. 246e EGBGB, § 19 UWG).
Reparierbarkeitsklasse und EPREL
Was bedeutet Reparierbarkeitsklasse C?
Klasse C steht für einen Reparierbarkeitsindex von mindestens 2,55 und unter 3,35 auf einer Skala bis 5; Klasse A beginnt bei 4,00, Klasse E bei 1,00 (Delegierte Verordnung (EU) 2023/1669, Anhang II). Der Index gewichtet sechs Teilwerte von je 1 bis 5 Punkten, darunter Zerlegungstiefe, Ersatzteile, Software-Updates und Reparaturinformationen.
Muss ich nur die Klasse oder auch den Index zeigen?
Das ist nicht entschieden. Nr. 20 verlangt den „Reparierbarkeitswert“; das Etikett zeigt die Klasse, das Produktdatenblatt zusätzlich den Index, etwa „2,82/5“. RepairInfoEU übernimmt beides aus EPREL.
Reicht der Energielabel-Pfeil neben dem Preis?
Der Pfeil zeigt die Energieeffizienzklasse; die Reparierbarkeitsklasse steht nur auf dem Etikett, das beim Klick auf den Pfeil erscheint (Anhang VIII Delegierte Verordnung (EU) 2023/1669). Ob das Etikett hinter dem Pfeil die Angabe nach Nr. 20 ersetzt, ist offen.
Bekommen auch Wäschetrockner eine Reparierbarkeitsklasse?
Ja. Haushaltswäschetrockner, die ab dem 1. Januar 2027 in Verkehr gebracht werden, tragen eine Klasse A bis E auf dem Energielabel (Delegierte Verordnung (EU) 2025/1353); früher in Verkehr gebrachte Geräte dürfen mit dem alten Label ohne Klasse verkauft werden (Erwägungsgrund 23). Ob für sie dann die Angaben nach Nr. 21 gelten, ist offen.
Wo finde ich die EPREL-Registriernummer eines Geräts?
In der Bedienungsanleitung oder den Unterlagen zum Produkt, die auf den Datenbankeintrag verweisen müssen, als Link, als QR-Code oder mit der Registriernummer (Anhang V Delegierte Verordnung (EU) 2023/1669). Mit der Nummer, etwa 2402623, zeigt die kostenlose EPREL-Abfrage Klasse, Index und die Links des Herstellers.
Was ist EPREL, und muss ich als Händler dort etwas eintragen?
EPREL ist die Produktdatenbank der EU-Kommission für das Energielabel. Eintragen muss der Lieferant, bevor er ein Modell in Verkehr bringt (Art. 4 Verordnung (EU) 2017/1369), und nach dem Hinweis von EPREL ist allein er für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich. Händler lesen die öffentlichen Daten, bei Smartphones etwa Klasse, Index und Links zu Ersatzteilen und Anleitungen.
Ersatzteile und Hersteller
Was muss ich für Waren ohne Reparierbarkeitsklasse angeben?
Angaben zur Verfügbarkeit, zu den geschätzten Kosten und zum Bestellverfahren der Ersatzteile, zur Verfügbarkeit von Reparatur- und Wartungsanleitungen und zu Reparatureinschränkungen (Nr. 21). Eine Pflicht, auf Herstellerwebsites aktiv danach zu suchen, soll nach Erwägungsgrund 36 der Richtlinie (EU) 2024/825 nicht bestehen. Bei Smartphones und Tablets mit Klasse sind diese Angaben freiwillig.
Was muss ich zeigen, wenn der Hersteller nicht antwortet?
Nach dem Wortlaut von Nr. 21 nichts, solange der Hersteller Ihnen keine Angaben zur Verfügung stellt. Weil Sie beweisen müssen, dass Sie Ihre Informationspflichten erfüllt haben (§ 312m Abs. 2 BGB), sollten Sie Anfrage und Antwort aufheben; ob sich das auch auf das Schweigen des Herstellers erstreckt, ist offen. Die kostenlose Herstelleranfrage fragt alle Punkte ab.
Gilt die Ausnahme auch, wenn ich Eigenmarke, Hersteller oder Importeur bin?
Das ist nicht entschieden. Nach einer Lesart haben Sie die Angaben dann selbst, gestützt auf Erwägungsgrund 36 („wenn es sich hierbei nicht um den Unternehmer selbst handelt“) und den weiten Herstellerbegriff der Richtlinie (EU) 2019/771; nach der anderen setzt Nr. 21 einen Vorgang zwischen zwei Personen voraus. RepairInfoEU bietet bei Eigenmarken keinen Status „Hersteller hat nichts geliefert“; das ist eine Entscheidung der App, keine Rechtslage.
Wie lange müssen Hersteller Ersatzteile liefern?
Das legen die Ökodesign-Verordnungen je Produktgruppe fest, etwa mindestens sieben Jahre nach Ende des Inverkehrbringens bei Smartphones und Tablets (Verordnung (EU) 2023/1670) und zehn Jahre nach dem letzten Exemplar bei Waschmaschinen (Verordnung (EU) 2019/2023). Die Pflicht trifft Hersteller, Importeure und Bevollmächtigte, nicht Händler; sie ist eine Produktanforderung, keine Zusage an Verbraucher.
Reicht ein Link auf die Ersatzteilpreise des Herstellers?
Ob ein Link auf die Preisliste des Herstellers als Information über die geschätzten Kosten genügt, ist offen; RepairInfoEU behandelt ihn als ausreichend, auch das eine Entscheidung der App. Davon zu trennen sind die Richtpreise für typische Reparaturen, die Hersteller nach dem Recht auf Reparatur veröffentlichen müssen (§ 479d BGB).
Frankreich
Ersetzt der französische Reparierbarkeitsindex die Angabe nach Nr. 20?
Nein. Der indice de réparabilité beruht auf dem französischen Code de l’environnement und ist nicht auf Unionsebene festgelegt, also kein Reparierbarkeitswert im Sinne von Nr. 20. Ob er außerhalb Frankreichs als Zusatzinformation erscheinen darf, ist offen.
Muss ich beim Verkauf nach Frankreich den französischen Index zeigen?
Verkäufer, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit in Frankreich online verkaufen, müssen den Index beim Kauf kostenlos angeben, sichtbar in der Nähe des Preises (Art. L. 541-9-2 und R. 541-213 Code de l’environnement). Ob das Shops ohne Niederlassung in Frankreich erfasst, die über Shopify Markets dorthin liefern, ist offen. Nach dem Stand des Ministeriums vom Juli 2025 gilt er für Laptops, elektrische Rasenmäher, Geschirrspüler, Staubsauger und Hochdruckreiniger; Fernseher und Waschmaschinen tragen stattdessen den indice de durabilité.
Woher bekomme ich die Daten des französischen Index?
Aus dem konsolidierten Datensatz auf data.gouv.fr, der täglich aus den Veröffentlichungen der Hersteller entsteht und unter der Licence Ouverte 2.0 steht; die meisten Einträge tragen eine GTIN/EAN. Der kostenlose Barcode-Check sucht darin nach Ihrem Barcode und zeigt Ersatzteil-Jahre und Anleitung, soweit angegeben.
Kostenlose Werkzeuge und Shopify-App
Welche Werkzeuge kann ich kostenlos nutzen?
Pflicht-Check, EPREL-Abfrage, Barcode-Check und Herstelleranfrage, ohne Anmeldung. Der Pflicht-Check sagt, ob ein Produkt die Klasse oder die Angaben nach Nr. 21 braucht; EPREL-Abfrage und Barcode-Check holen die Daten zu einem Produkt, und die Herstelleranfrage schreibt den Brief an den Hersteller.
Was bringt die Shopify-App zusätzlich zu den kostenlosen Werkzeugen?
Die Werkzeuge prüfen ein Produkt, die App bringt die Angaben auf jede Produktseite Ihres Shops und hält sie aktuell. Sie übernimmt Klasse und Index per Registriernummer aus EPREL und gleicht sie jede Woche ab, schlägt Ersatzteil-Angaben per Barcode aus dem französischen Datensatz vor und zeigt den Block in allen 24 EU-Amtssprachen. Mit Pro kommen Katalog-Scan, Hersteller-Verzeichnis, Anfragen je Marke und ein Nachweis zum Drucken dazu.
Wer ist für die Angaben verantwortlich, ich oder die App?
Die Pflicht liegt bei Ihnen als Händler; die App hilft Ihnen, sie umzusetzen. Sie schlägt Angaben aus EPREL, dem französischen Datensatz und dem Hersteller-Verzeichnis vor, Sie bestätigen, und ein Produkt zeigt den Block erst, wenn seine Angaben vollständig sind, mit Quelle.
Gibt es RepairInfoEU auch für Shopware, WooCommerce oder andere Shopsysteme?
Nein, die App ist nur für Shopify gebaut. Für andere Shopsysteme liefern die kostenlosen Werkzeuge die Angaben, die Sie dann selbst auf der Produktseite eintragen.
Preise und Abo
Was kosten Essential und Pro?
Essential kostet 6,99 $ im Monat oder 59,99 $ im Jahr, Pro 14,99 $ im Monat oder 129 $ im Jahr, zuzüglich Steuern nach Ihrem Shopify-Konto. Einen Gratis-Tarif gibt es nicht; beide Tarife lassen sich 14 Tage kostenlos testen.
Wann lohnt sich Pro statt Essential?
Essential deckt die Anzeige auf allen Produktseiten ohne Mengengrenze ab und reicht, wenn Sie Ihre Produkte einzeln pflegen. Pro lohnt sich bei großen Katalogen und vielen Marken: Katalog-Scan über alle Produkte auf einmal, Hersteller-Verzeichnis mit Reparaturportalen, Ersatzteilshops und Anleitungen von 49 Marken, Herstelleranfragen je Marke, die die App nach 14 Tagen als fällig markiert, ein Nachweis zum Drucken oder als PDF, was wann aus welcher Quelle im Shop stand, und Badge-Farben passend zum Shop.
Wie laufen Testzeit, Abrechnung und Kündigung?
Sie testen 14 Tage kostenlos, danach rechnet Shopify den gewählten Tarif monatlich oder jährlich in US-Dollar über Ihre Shopify-Rechnung ab. Kündigen können Sie jederzeit, indem Sie die App deinstallieren; damit endet die Abrechnung.
Quellen
Gesetze und Verordnungen in der jeweils geltenden Fassung, verlinkt auf die Fundstelle.
- Richtlinie (EU) 2024/825 (Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel)EUR-Lex · EU-Richtlinie · 06.03.2024
- Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der VerbraucherEUR-Lex · EU-Richtlinie · 26.03.2024
- Art. 246a § 1 EGBGB (Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen)Bundesministerium der Justiz · Gesetz · 27.09.2026
- §§ 312 bis 312m BGB (Verbraucherverträge und Fernabsatz)Bundesministerium der Justiz · Gesetz · 27.09.2026
- Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts, BGBl. 2026 I Nr. 28Bundesgesetzblatt · Gesetz · 05.02.2026
- Richtlinie (EU) 2024/1799 (Förderung der Reparatur von Waren)EUR-Lex · EU-Richtlinie · 13.06.2024
- § 475 und § 475e BGB (Verbrauchsgüterkauf, Verjährung)Bundesministerium der Justiz · Gesetz · 23.07.2026
- §§ 479a bis 479g BGB (Reparaturpflicht des Herstellers)Bundesministerium der Justiz · Gesetz · 23.07.2026
- Verordnung (EU) 2022/2065 (Gesetz über digitale Dienste)EUR-Lex · EU-Verordnung · 19.10.2022
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)Bundesministerium der Justiz · Gesetz · 27.09.2026
- § 2 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)Bundesministerium der Justiz · Gesetz · 13.10.2026
- Art. 246e EGBGB (Bußgeld bei weitverbreiteten Verstößen)Bundesministerium der Justiz · Gesetz · 19.06.2026
- Delegierte Verordnung (EU) 2023/1669 (Energieverbrauchskennzeichnung von Smartphones und Slate-Tablets)EUR-Lex · EU-Verordnung · 16.06.2023
- Delegierte Verordnung (EU) 2025/1353 (Reparierbarkeitsklasse für Wäschetrockner)EUR-Lex · EU-Verordnung · 01.07.2025
- Verordnung (EU) 2017/1369 (Rahmen für die Energieverbrauchskennzeichnung)EUR-Lex · EU-Verordnung · 04.07.2017
- EPREL, Europäische Produktdatenbank für die EnergieverbrauchskennzeichnungEuropäische Kommission · Datenbank · 13.10.2026
- EPREL: Hinweis zu den öffentlichen DatenEuropäische Kommission · Datenbank · 13.10.2026
- Richtlinie (EU) 2019/771 (Warenkauf-Richtlinie)EUR-Lex · EU-Richtlinie · 20.05.2019
- Verordnung (EU) 2023/1670 (Ökodesign-Anforderungen an Smartphones und Slate-Tablets)EUR-Lex · EU-Verordnung · 16.06.2023
- Verordnung (EU) 2019/2023 (Ökodesign für Waschmaschinen und Waschtrockner)EUR-Lex · EU-Verordnung · 01.10.2019
- Art. L. 541-9-2 Code de l’environnement (Reparierbarkeits- und Haltbarkeitsindex)Légifrance · Französisches Recht · 01.01.2021
- Décret n° 2020-1757 (französischer Reparierbarkeitsindex)Journal officiel (Text bei AIDA, INERIS) · Französisches Recht · 29.12.2020
- Indice de réparabilité (französisches Umweltministerium)Ministère de la Transition écologique · Behörde · 08.07.2025
- Indice de durabilité (französisches Umweltministerium)Ministère de la Transition écologique · Behörde · 30.06.2025
- Konsolidierte Daten zum französischen Reparierbarkeitsindex (data.gouv.fr)data.gouv.fr · Offene Daten · 13.10.2026
- Licence Ouverte 2.0 (Etalab)Etalab (DINUM) · Lizenz · 13.10.2026