Hat eine Ware keinen Reparierbarkeitswert der Union, müssen Onlineshops seit dem 27. September 2026 vor dem Kauf über Ersatzteile (Verfügbarkeit, geschätzte Kosten, Bestellverfahren), Reparatur- und Wartungsanleitungen und Reparatureinschränkungen informieren (Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 21 EGBGB).
Die Pflicht besteht, soweit der Hersteller Ihnen diese Informationen zur Verfügung stellt. Stand Oktober 2026 betrifft das alle Waren außer Smartphones und Slate-Tablets.
Die fünf Angaben nach Nr. 21
Die Tabelle zeigt, was mit jedem Punkt gemeint ist, wie er auf der Produktseite aussehen kann und wo Sie die Angabe finden.
| Punkt | Was gemeint ist | Beispiel für die Produktseite | Woher |
|---|---|---|---|
| Verfügbarkeit der Ersatzteile | ob und wie lange die Teile lieferbar sind, die nötig sind, damit die Ware vertragsgemäß bleibt | „Ersatzteile mindestens 10 Jahre verfügbar“ | Unterlagen und Ersatzteilliste des Herstellers, französische Daten |
| Geschätzte Kosten | was die Ersatzteile ungefähr kosten | „Türdichtung 39 €, Sprüharm 24 €“ | Preisliste des Herstellers |
| Bestellverfahren | wo und wie Kunden die Teile bestellen | Link „Ersatzteile bestellen“ | Ersatzteilshop des Herstellers |
| Reparatur- und Wartungsanleitungen | ob es Anleitungen gibt und wo | Links „Reparaturanleitung“ und „Wartungsanleitung“ | Website des Herstellers, Bedienungsanleitung |
| Reparatureinschränkungen | was die Reparatur begrenzt, etwa Teile nur für Fachbetriebe | „Pumpe und Leiterplatte nur über Fachbetriebe“ | Hersteller |
Für Smartphones und Tablets mit Reparierbarkeitsklasse verlangt das Gesetz nur den Reparierbarkeitswert nach Nr. 20; Angaben nach Nr. 21 sind dort freiwillig.
Nur was der Hersteller zur Verfügung stellt
Nach Erwägungsgrund 36 der Richtlinie (EU) 2024/825 zählt dazu, was der Hersteller Ihnen übermittelt oder auf Produkt, Verpackung, Anhängern und Etiketten angibt. Auf produktspezifischen Websites aktiv danach suchen sollen Händler nicht müssen.
Zwei Fragen sind nicht entschieden. Gilt eine Veröffentlichung, die das Ökodesign-Recht dem Hersteller vorschreibt, als „zur Verfügung gestellt“? Und was gilt, wenn Sie selbst Hersteller, Eigenmarke oder Importeur sind? Beide Lesarten stehen unter Wenn der Hersteller nichts liefert. Liegt Ihnen nichts vor, fragen Sie beim Hersteller nach; die kostenlose Herstelleranfrage fragt alle fünf Punkte ab.
Drei Preise, die oft verwechselt werden
Die „geschätzten Kosten“ nach Nr. 21 sind nicht dasselbe wie die Preise, die Hersteller nach anderen Regeln veröffentlichen müssen.
| Begriff | Grundlage | Wer | Wo |
|---|---|---|---|
| Geschätzte Kosten der Ersatzteile | Nr. 21 (Richtlinie (EU) 2024/825) | Händler, soweit der Hersteller sie liefert | Produktseite, vor dem Kauf |
| Richtbeträge der Ersatzteilpreise vor Steuern | Ökodesign, z. B. Verordnungen (EU) 2023/1670 (Smartphones, Tablets), 2023/2533 (Wäschetrockner), 2024/1103 (Einzelraumheizgeräte) | Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigter | frei zugängliche Website |
| Richtpreise für typische Reparaturen | Art. 5 Abs. 5 Richtlinie (EU) 2024/1799, § 479d Abs. 2 BGB | Hersteller von Waren nach Anhang II der Richtlinie | frei zugängliche Website |
Die Richtbeträge des Herstellers sind eine naheliegende Quelle für die geschätzten Kosten. Ob ein Link auf seine Preisliste genügt oder die Norm die Information selbst verlangt, ist offen. RepairInfoEU behandelt einen Link als ausreichend; das ist eine Entscheidung der App, keine Rechtslage. Konkrete Beträge erfüllen beide Lesarten.
Je Produkt oder je Variante?
Ob die Angaben je Produkt oder je Variante stehen müssen, ist ebenfalls nicht entschieden. RepairInfoEU führt sie je Produkt (Entscheidung der App). Sind Varianten verschiedene Modelle mit unterschiedlichen Angaben, legen Sie sie besser als eigene Produkte an.
Woher die Angaben kommen
- Ökodesign-Pflichten der Hersteller. Für viele Gerätegruppen müssen Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigte Ersatzteile sieben bis zehn Jahre bereithalten und Teilelisten, Bestellweg und Reparaturinformationen veröffentlichen. Bei Geschirrspülern gilt das etwa für Türdichtungen und Sprüharme mindestens zehn Jahre nach dem letzten Exemplar eines Modells. Das sind Anforderungen an den Hersteller, kein Anspruch Ihrer Kunden. Die Fristen je Gruppe stehen unter Ersatzteil-Fristen.
- Französische Daten. data.gouv.fr veröffentlicht die Angaben zum französischen Reparierbarkeitsindex als offene Daten (Licence Ouverte 2.0, täglich aktualisiert), vielfach mit EAN, Ersatzteil-Jahren und Link zur Dokumentation. Der kostenlose Barcode-Check sucht darin. Ob diese Teildaten außerhalb Frankreichs als Angaben nach Nr. 21 taugen, ist offen, weil sie nicht in jedem Fall vom Hersteller stammen. Die App übernimmt sie deshalb nur, wenn Sie den Vorschlag bestätigen (Entscheidung der App).
- Der Hersteller direkt. Was fehlt, fragen Sie mit der Herstelleranfrage ab.
So kann der Block im Shop aussehen
Ein Beispiel für einen Geschirrspüler, aufgebaut wie der Block der App. Modell und Preise sind ausgedacht.
Beispiel: Geschirrspüler G 5000
Reparatur & Ersatzteile
- Ersatzteile
- mindestens 10 Jahre verfügbar
Ersatzteile bestellen
Kosten: Türdichtung 39 €, Sprüharm 24 € - Anleitungen
- Reparaturanleitung
Wartungsanleitung - Reparatureinschränkungen
- Pumpe, Heizelement und Leiterplatte liefert der Hersteller nur an Fachbetriebe.
Quelle: Angaben des Herstellers, Stand 10/2026
Mit der Shopify-App für den ganzen Shop
Die Shopify-App RepairInfoEU zeigt diese Angaben auf jeder Produktseite unter dem Kaufknopf, in den 24 Amtssprachen der EU. Im Tarif Essential (6,99 $ im Monat) gleicht sie je Produkt den Barcode mit den französischen Daten ab. Pro (14,99 $ im Monat) prüft den ganzen Katalog per Barcode, schlägt Reparaturportale und Ersatzteilshops aus einem Verzeichnis von 49 Marken vor, schreibt die Herstelleranfrage, markiert sie nach 14 Tagen als fällig und hält Anfrage und Antwort in einem Nachweis zum Drucken fest. Im Shop erscheint nur, was Sie bestätigt haben.
Häufige Fragen
Muss ich angeben, dass der Hersteller nichts geliefert hat?
Das ist nicht entschieden. Ein Hinweis könnte der Transparenz dienen, aber auch als negative Aussage über das Produkt gelten. RepairInfoEU zeigt in diesem Fall nichts im Shop und hält die Anfrage im Nachweis fest (Entscheidung der App).
Werden meine Angaben Vertragsinhalt?
Im Fernabsatz ja, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist (§ 312d Abs. 1 Satz 2 BGB). Übernehmen Sie Herstellerangaben deshalb mit Quelle und Stand.
Gilt Nr. 21 auch im Ladengeschäft?
Ja, mit gleichem Wortlaut nach Art. 246 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB. Ausgenommen sind Informationen, die sich aus den Umständen ergeben, und Geschäfte des täglichen Lebens, die sofort erfüllt werden.
Quellen
Gesetze und Verordnungen in der jeweils geltenden Fassung, verlinkt auf die Fundstelle.
- Art. 246a § 1 EGBGB (Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen)Bundesministerium der Justiz · Gesetz · 27.09.2026
- Art. 246 EGBGB (Informationspflichten im Ladengeschäft)Bundesministerium der Justiz · Gesetz · 27.09.2026
- Richtlinie (EU) 2024/825 (Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel)EUR-Lex · EU-Richtlinie · 06.03.2024
- §§ 312 bis 312m BGB (Verbraucherverträge und Fernabsatz)Bundesministerium der Justiz · Gesetz · 27.09.2026
- Richtlinie (EU) 2024/1799 (Förderung der Reparatur von Waren)EUR-Lex · EU-Richtlinie · 13.06.2024
- §§ 479a bis 479g BGB (Reparaturpflicht des Herstellers)Bundesministerium der Justiz · Gesetz · 23.07.2026
- Verordnung (EU) 2019/2022 (Ökodesign für Geschirrspüler)EUR-Lex · EU-Verordnung · 01.10.2019
- Verordnung (EU) 2023/1670 (Ökodesign-Anforderungen an Smartphones und Slate-Tablets)EUR-Lex · EU-Verordnung · 16.06.2023
- Verordnung (EU) 2023/2533 (Ökodesign für Haushaltswäschetrockner)EUR-Lex · EU-Verordnung · 17.11.2023
- Verordnung (EU) 2024/1103 (Ökodesign für Einzelraumheizgeräte)EUR-Lex · EU-Verordnung · 18.04.2024
- Konsolidierte Daten zum französischen Reparierbarkeitsindex (data.gouv.fr)data.gouv.fr · Offene Daten · 13.10.2026
- Licence Ouverte 2.0 (Etalab)Etalab (DINUM) · Lizenz · 13.10.2026