Die Angaben zu Ersatzteilen, Anleitungen und Reparatureinschränkungen müssen Onlineshops nur zeigen, sofern der Hersteller sie zur Verfügung stellt (Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 21 EGBGB). Diese Vorlage fragt alle fünf Punkte ab. Ob ein Shop, der nichts zeigt, belegen muss, dass der Hersteller nichts geliefert hat, ist offen (§ 312m Abs. 2 BGB). Heben Sie Anfrage und Antwort deshalb auf.
Was das Anschreiben abfragt
Die fünf Punkte folgen dem Wortlaut von Nr. 21: Verfügbarkeit der Ersatzteile, geschätzte Kosten, Bestellverfahren, Reparatur- und Wartungsanleitungen und Reparatureinschränkungen. Fragen Sie je Hersteller einmal für alle Produkte; die Liste darunter nennt Modell und Barcode.
Wenn keine Antwort kommt
Bleibt die Anfrage unbeantwortet und stehen die Angaben auch nicht auf Produkt, Verpackung oder Etikett, entsteht die Pflicht nach dem Wortlaut nicht. Ob das auch gilt, wenn Sie selbst Hersteller, Eigenmarke oder Importeur sind, ist noch nicht geklärt. Mehr dazu unter Wenn der Hersteller nichts liefert.
In der Shopify-App
In der App RepairInfoEU (Tarif Pro) entsteht dasselbe Anschreiben je Marke für alle ihre Produkte. Nach 14 Tagen markiert die App die Anfrage als fällig; Antwort oder Schweigen stehen mit Datum im Nachweis, den Sie als Druckansicht öffnen.
Häufige Fragen
Muss ich jeden Hersteller anschreiben?
Nein. Eine Pflicht nachzufragen gibt es nach Erwägungsgrund 36 der Richtlinie (EU) 2024/825 nicht. Eine Anfrage schafft aber Klarheit und einen Beleg.
Wie lange soll ich auf eine Antwort warten?
Das Gesetz nennt keine Frist. Die Vorlage bittet um Antwort in 14 Tagen, danach erinnern Sie einmal. Halten Sie beide Daten fest.
Quellen
Gesetze und Verordnungen in der jeweils geltenden Fassung, verlinkt auf die Fundstelle.
- Art. 246a § 1 EGBGB (Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen)Bundesministerium der Justiz · Gesetz · 27.09.2026
- Richtlinie (EU) 2024/825 (Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel)EUR-Lex · EU-Richtlinie · 06.03.2024
- §§ 312 bis 312m BGB (Verbraucherverträge und Fernabsatz)Bundesministerium der Justiz · Gesetz · 27.09.2026