Hersteller, Importeure und Bevollmächtigte müssen Ersatzteile für Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Displays, Schweißgeräte, Wäschetrockner und Einzelraumheizgeräte sieben bis zehn Jahre nach dem letzten Exemplar eines Modells bereithalten und meist binnen 15 Arbeitstagen liefern. Für Smartphones und Slate-Tablets gelten seit dem 20. Juni 2025 sieben Jahre nach dem Ende des Inverkehrbringens, Lieferung binnen fünf, später zehn Arbeitstagen (Verordnung (EU) 2023/1670).
Die Pflichten stehen in den Ökodesign-Verordnungen und sind Anforderungen an das Produkt, nicht an Händler; Käufer erhalten daraus keinen eigenen Anspruch. Für Staubsauger und Server gibt es keine Ersatzteilpflicht.
Fristen je Produktgruppe
Die Zeiträume sind Mindestzeiträume. Sie laufen ab dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars eines Modells, bei Schweißgeräten ab dessen Herstellung. „Reparateure“ steht für fachlich kompetente Reparateure, „Endnutzer“ für Teile, die auch Endnutzer bestellen können.
| Produktgruppe | Verordnung | Zeitraum (Reparateure / Endnutzer) | Lieferzeit | gilt ab | Anhang II RL 2024/1799 |
|---|---|---|---|---|---|
| Haushaltswaschmaschinen und -waschtrockner | (EU) 2019/2023 | 10 / 10 Jahre | 15 Arbeitstage | 01.03.2021 | Nr. 1 |
| Haushaltsgeschirrspüler | (EU) 2019/2022 | 7 / 10 Jahre | 15 Arbeitstage | 01.03.2021 | Nr. 2 |
| Kühlgeräte (ohne Direktverkaufsfunktion) | (EU) 2019/2019 | 7 / 7 Jahre, Türdichtungen 10 | 15 Arbeitstage | 01.03.2021 | Nr. 3 |
| Elektronische Displays (u. a. Fernseher, Monitore) | (EU) 2019/2021 | 7 / 7 Jahre | 15 Arbeitstage | 01.03.2021 | Nr. 4 |
| Schweißgeräte | (EU) 2019/1784 | 10 Jahre / keine | 15 Arbeitstage | 01.01.2021 | Nr. 5 |
| Staubsauger (netzbetrieben) | (EU) Nr. 666/2013 | keine Ersatzteilpflicht | keine Vorgabe | 01.09.2017 | Nr. 6 |
| Server und Datenspeicherprodukte | (EU) 2019/424 | keine Ersatzteilpflicht | keine Vorgabe | 01.03.2020 | Nr. 7 |
| Smartphones | (EU) 2023/1670 | 7 / 7 Jahre ab Ende des Inverkehrbringens | 5 Arbeitstage, nach 5 Jahren 10 | 20.06.2025 | Nr. 8 |
| Slate-Tablets | (EU) 2023/1670 | 7 / 7 Jahre ab Ende des Inverkehrbringens | 5 Arbeitstage, nach 5 Jahren 10 | 20.06.2025 | Nr. 8 |
| Haushaltswäschetrockner | (EU) 2023/2533 | 10 / 10 Jahre | 15 Arbeitstage | Modelle ab 01.07.2025 | Nr. 9 |
| Waren mit Batterien für leichte Verkehrsmittel (z. B. E-Bikes) | (EU) 2023/1542 | nicht ausgewertet | nicht ausgewertet | nicht ausgewertet | Nr. 10 |
| Haushalts-Einzelraumheizgeräte | (EU) 2024/1103 | 10 Jahre / Fernbedienung 10 | 10 Arbeitstage | Modelle ab 01.07.2025 | Nr. 11 |
Die Tabelle gibt es als offenen Datensatz unter /daten/ersatzteil-fristen.json (CC BY 4.0, Aufbau unter Daten und API).
Welche Teile die Verordnungen nennen
Haushaltswaschmaschinen und -waschtrockner
Nur für fachlich kompetente Reparateure: Motor und Motorkohlen; Kraftübertragung zwischen Motor und Trommel; Pumpen; Stoßdämpfer und Federn; Waschtrommel, Lagerkreuz mit Kugellagern; Heizkörper und Heizelemente inkl. Wärmepumpen; Rohrleitungen inkl. Schläuche, Ventile, Filter, Aquastopps; Leiterplatten; elektronische Displays; Druckschalter; Thermostate und Sensoren; Software und Firmware inkl. Reset-Software.
Auch für Endnutzer: Tür; Türscharnier; Türdichtungen; sonstige Dichtungen; Türverriegelungsbaugruppe; Kunststoffzubehör wie Waschmittelbehälter.
Weitere Pflichten: Liste der Reparateur-Teile spätestens 2 Jahre nach dem ersten Exemplar online; Liste der Endnutzer-Teile und Reparaturanleitungen ab dem ersten Exemplar online; Reparaturinformationen für registrierte Reparateure. Reparateur-Teile dürfen auf registrierte Reparateure beschränkt werden.
Fundstelle: Verordnung (EU) 2019/2023, Anhang II Nr. 8 Abs. 1, 2; Geltung Art. 12
Haushaltsgeschirrspüler
Nur für fachlich kompetente Reparateure: Motoren; Umwälz- und Ablaufpumpen; Heizkörper und Heizelemente inkl. Wärmepumpen; Rohrleitungen inkl. Schläuche, Ventile, Filter, Aquastopps; Struktur- und Innenausstattungsteile in Verbindung mit Türkomponenten; Leiterplatten; elektronische Anzeigen; Druckschalter; Thermostate und Sensoren; Software und Firmware inkl. Reset-Software.
Auch für Endnutzer: Türscharniere und -dichtungen; andere Dichtungen; Sprüharme; Ablauffilter; Geschirrkörbe; Kunststoffzubehör wie Besteckkörbe und Deckel.
Weitere Pflichten: Liste der Reparateur-Teile spätestens 2 Jahre nach dem ersten Exemplar online; Liste der Endnutzer-Teile und Reparaturanleitungen ab dem ersten Exemplar online; Reparaturinformationen für registrierte Reparateure. Reparateur-Teile dürfen auf registrierte Reparateure beschränkt werden.
Fundstelle: Verordnung (EU) 2019/2022, Anhang II Nr. 5 Abs. 1, 2
Kühlgeräte (ohne Direktverkaufsfunktion)
Nur für fachlich kompetente Reparateure: Thermostate; Temperatursensoren; Leiterplatten; Lichtquellen.
Auch für Endnutzer: Türgriffe; Türscharniere; Einlegeböden; Einschübe; Türdichtungen (10 Jahre).
Weitere Pflichten: Teilelisten online; Reparaturinformationen für registrierte Reparateure. Reparateur-Teile dürfen auf registrierte Reparateure beschränkt werden. Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion fallen nicht unter die Verordnung.
Fundstelle: Verordnung (EU) 2019/2019, Art. 1; Anhang II Nr. 3 Buchst. a, c
Elektronische Displays (u. a. Fernseher, Monitore)
Nur für fachlich kompetente Reparateure: internes Netzteil; Verbindungsteile für externe Geräte (Kabel, Antennen, USB, DVD und Blu-Ray); Kondensatoren über 400 Mikrofarad; Batterien und Akkumulatoren; DVD-/Blu-Ray-Modul und HD/SSD-Modul (falls zutreffend).
Auch für Endnutzer: externes Netzteil; Fernbedienung.
Weitere Pflichten: Letzte Firmware-Version und letzte Sicherheitsaktualisierung mindestens 8 Jahre nach Inverkehrbringen des letzten Exemplars. Reparateur-Teile dürfen auf registrierte Reparateure beschränkt werden.
Fundstelle: Verordnung (EU) 2019/2021, geändert durch Verordnung (EU) 2021/341, Anhang II Abschn. D Nr. 5 Buchst. a, c (Nr. 5 Buchst. a Punkt 1 i. d. F. Art. 5 VO (EU) 2021/341); Abschn. E Nr. 1 Buchst. a
Schweißgeräte
Nur für fachlich kompetente Reparateure: Schalttafel; Stromquelle(n); Gerätegehäuse; Batterie(n); Schweißbrenner; Gaszufuhrschlauch/-schläuche; Gaszufuhrregler; Schweißdraht- oder Zusatzwerkstoffvorschub; Ventilator(en); Stromkabel; Software und Firmware inkl. Reset-Software.
Auch für Endnutzer: keine.
Weitere Pflichten: Liste der Teile spätestens 2 Jahre nach dem ersten Exemplar online; Lieferung an den Reparateur. Teile dürfen auf registrierte Reparateure beschränkt werden.
Fundstelle: Verordnung (EU) 2019/1784, Anhang II Nr. 2 Buchst. a, c; Geltung Art. 9
Smartphones und Slate-Tablets
Nur für fachlich kompetente Reparateure: Batterie(n); Frontkamerabaugruppe; rückseitige Kamerabaugruppe; externe Audio-Anschlüsse; externe Ladeanschlüsse; mechanische Tasten; Hauptmikrofone; Lautsprecher; Scharnierbaugruppe; mechanischer Display-Einklappmechanismus (jeweils sofern vorhanden).
Auch für Endnutzer: Batterie(n) (Hersteller darf sie auf Reparateure beschränken, wenn Restkapazität ≥ 83 % nach 500 und ≥ 80 % nach 1 000 Ladezyklen und IP67); Rückwand(-baugruppe), wenn für den Batteriewechsel zu entfernen; Schutzfolie für klappbares Display; Displaybaugruppe; Ladegerät (außer bei Art. 3 Abs. 4 RL 2014/53/EU); SIM- und Speicherkartenhalter.
Weitere Pflichten: Lieferung in den ersten 5 Jahren des Zeitraums innerhalb von 5 Arbeitstagen, danach innerhalb von 10 Arbeitstagen. Liste und Bestellverfahren online; Richtbeträge der Ersatzteilpreise vor Steuern mindestens in Euro auf frei zugänglicher Website; Betriebssystem-Updates mindestens 5 Jahre nach Beendigung des Inverkehrbringens. Gilt ab 20.06.2025 oder einen Monat nach Inverkehrbringen, je nachdem, was später ist. Teile für Reparateure dürfen auf registrierte Reparateure beschränkt werden. Bei Slate-Tablets gelten dieselben Teile; für die Beschränkung der Batterie auf Reparateure gelten abweichende Voraussetzungen (u. a. IP42).
Fundstelle: Verordnung (EU) 2023/1670, geändert durch Verordnung (EU) 2025/2006, Anhang II Teil B Abschn. 1.1 Nr. 1, 3, 4, 6; Nr. 3 Buchst. a i. d. F. VO (EU) 2025/2006
Haushaltswäschetrockner
Nur für fachlich kompetente Reparateure: Dichtungen und Verschlüsse; Schalter und Knöpfe; Wasserpumpe; Motor und Motorkohlen; Kraftübertragung zwischen Motor und Trommel (z. B. Trommelriemen); Lüfter und Lüfterräder; Trommeln und Trommellager; Wasserleitungen inkl. Schläuche, Ventile, Filter; Kabel und Stecker; Leiterplatten; elektronische Displays; Thermostate und Temperatursensoren; Software und Firmware inkl. Reset-Software; Stoßdämpfer und Federn; Heizungen und Heizelemente; elektrische Sicherungen; Spannrolle; Stützrolle; Druckschalter; Motorkondensator.
Auch für Endnutzer: Türen; Türdichtungen; Türgriffe; Türverriegelungsbaugruppen; Türscharniere; Flusenfilter; Luftfilter; Kunststoffzubehör; Kondensatbehälter.
Weitere Pflichten: Liste und Bestellverfahren online; Richtbeträge der Ersatzteilpreise vor Steuern in Euro auf frei zugänglicher Website; Austausch ohne Werkzeug oder mit nicht herstellerspezifischem Werkzeug; Reparierbarkeitsklasse auf dem Energielabel für Geräte, die ab 01.01.2027 in Verkehr gebracht werden (Delegierte Verordnung (EU) 2025/1353).
Fundstelle: Verordnung (EU) 2023/2533, geändert durch Verordnung (EU) 2025/2262, Anhang II Nr. 5 Abs. 1, 2 i. d. F. VO (EU) 2025/2262
Haushalts-Einzelraumheizgeräte
Nur für fachlich kompetente Reparateure: Regler; Umgebungsthermostat; Motor (bei Gebläse); Leiterplatten; Displays oder Statusanzeigen; Laufräder; Regelungssensoren; Knöpfe und Schalter; Fernbedienungssensoren; bei Speicherheizgeräten zusätzlich u. a. Heizelemente, Sicherheitsschalter, Anschlusskabel.
Auch für Endnutzer: Fernbedienung.
Weitere Pflichten: Richtbeträge der Ersatzteilpreise vor Steuern; Software- und Firmware-Aktualisierungen mindestens 10 Jahre kostenlos. Die Teilelisten sind geräteartspezifisch (Anhang II Nr. 5 Abs. 1 Buchst. a); die Liste nennt Beispiele für ortsbewegliche elektrische Geräte. Seit der Delegierten Richtlinie (EU) 2026/74 in Anhang II der Richtlinie (EU) 2024/1799.
Fundstelle: Verordnung (EU) 2024/1103, Anhang II Nr. 5 Abs. 1, 2; Art. 1 Delegierte RL (EU) 2026/74
Wen die Pflicht trifft
Die Verordnungen richten sich an Hersteller, Importeure und Bevollmächtigte. Händler nennen sie nicht. Die Pflichten sind Anforderungen an das Produkt, keine Zusage an den Käufer.
Weil die Frist meist erst mit dem letzten Exemplar eines Modells beginnt, hängt die tatsächliche Verfügbarkeit davon ab, wann der Hersteller das Modell auslaufen lässt. Wer Waren unter eigener Marke vertreibt oder selbst in die EU einführt, kann die Pflichten als Hersteller oder Importeur selbst tragen; mehr dazu unter Wenn der Hersteller nichts liefert.
Staubsauger, Server und E-Bike-Akkus
Die Staubsauger-Verordnung (EU) Nr. 666/2013 enthält keine Ersatzteilpflicht. Sie verlangt seit dem 1. September 2017 einen haltbaren Schlauch, mindestens 500 Stunden Motorlebensdauer und Demontageinformationen für professionelle Nutzer, und sie gilt nur für netzbetriebene Geräte, nicht für Akku-Staubsauger und Saugroboter. Eine neuere Staubsauger-Verordnung wurde nicht gefunden.
Auch für Server und Datenspeicherprodukte (Verordnung (EU) 2019/424) gibt es keine Ersatzteilpflicht, wohl aber Vorgaben zur Demontierbarkeit und acht Jahre Firmware nach dem letzten Produkt.
Waren mit Batterien für leichte Verkehrsmittel wie E-Bikes nennt Anhang II der Richtlinie (EU) 2024/1799 mit Verweis auf die Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Deren Pflichten sind hier nicht ausgewertet.
Anhang II: die Verbindung zum Recht auf Reparatur
Dieselben Gruppen stehen in Anhang II der Richtlinie (EU) 2024/1799, die seit dem 31. Juli 2026 anzuwenden ist. Für diese Waren muss der Hersteller auf Verlangen des Verbrauchers reparieren, in dem Umfang, den die Verordnungen festlegen. Haushalts-Einzelraumheizgeräte kamen mit der Delegierten Richtlinie (EU) 2026/74 als elfter Eintrag hinzu. Was das bei Staubsaugern bedeutet, deren Verordnung keine Ersatzteile kennt, ist offen.
Die Angaben vor dem Kauf regelt eine andere Richtlinie, (EU) 2024/825. Den Unterschied erklärt Recht auf Reparatur oder EmpCo?
Was Sie als Händler damit anfangen
Für Waren ohne Reparierbarkeitsklasse zeigen Onlineshops seit dem 27. September 2026 Angaben zu Ersatzteilen, Anleitungen und Reparatureinschränkungen, soweit der Hersteller sie zur Verfügung stellt (Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 21 EGBGB). Die Fristen oben zeigen, was der Hersteller bereithalten muss und wonach Sie fragen können. Auf die Produktseite gehört aber seine Angabe, denn wann das letzte Exemplar in Verkehr kommt, weiß nur er. Die Angabe wird im Fernabsatz Vertragsinhalt (§ 312d Abs. 1 Satz 2 BGB); übernehmen Sie sie mit Quelle.
- Liegt nichts vor, fragen Sie mit der kostenlosen Herstelleranfrage nach Verfügbarkeit, Kosten, Bestellweg, Anleitungen und Einschränkungen.
- Der Barcode-Check findet per EAN die Ersatzteil-Jahre, die in den französischen Daten auf data.gouv.fr stehen.
- Wie die Angaben auf der Produktseite aussehen können, zeigt Ersatzteile und Anleitungen angeben.
Für den ganzen Shop schlägt die Shopify-App RepairInfoEU im Tarif Pro Reparaturportale und Ersatzteilshops aus einem Hersteller-Verzeichnis mit 49 Marken vor. Die Herstelleranfrage schreibt sie je Marke für alle Produkte und markiert sie nach 14 Tagen als fällig.
Häufige Fragen
Muss ich als Händler Ersatzteile vorrätig halten?
Nach den Ökodesign-Verordnungen nicht; sie verpflichten Hersteller, Importeure und Bevollmächtigte. Führen Sie Ware selbst in die EU ein, können Sie als Importeur betroffen sein.
Läuft die Frist ab dem Kaufdatum?
Nein. Sie beginnt meist mit dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars eines Modells, bei Smartphones und Tablets mit dem Ende des Inverkehrbringens. Solange ein Modell noch neu in den Handel kommt, hat sie nicht begonnen.
Müssen Hersteller Ersatzteile auch an Privatkunden liefern?
Nur die Teile, die die Verordnung für Endnutzer nennt, etwa Türdichtungen bei Waschmaschinen oder die Displaybaugruppe bei Smartphones. Die übrigen Teile dürfen Hersteller meist auf registrierte Reparateure beschränken.
Darf ich „10 Jahre Ersatzteile“ in die Produktbeschreibung schreiben?
Übernehmen Sie, was der Hersteller angibt, mit Quelle und Stand. Eine selbst aus der Verordnung berechnete Jahreszahl kann falsch sein, weil die Frist am letzten Exemplar des Modells hängt.
Quellen
Gesetze und Verordnungen in der jeweils geltenden Fassung, verlinkt auf die Fundstelle.
- Verordnung (EU) 2019/2023 (Ökodesign für Waschmaschinen und Waschtrockner)EUR-Lex · EU-Verordnung · 01.10.2019
- Verordnung (EU) 2019/2022 (Ökodesign für Geschirrspüler)EUR-Lex · EU-Verordnung · 01.10.2019
- Verordnung (EU) 2019/2019 (Ökodesign für Kühlgeräte)EUR-Lex · EU-Verordnung · 01.10.2019
- Verordnung (EU) 2019/2021 (Ökodesign für elektronische Displays)EUR-Lex · EU-Verordnung · 01.10.2019
- Verordnung (EU) 2021/341 (Änderung mehrerer Ökodesign-Verordnungen)EUR-Lex · EU-Verordnung · 23.02.2021
- Verordnung (EU) 2019/1784 (Ökodesign für Schweißgeräte)EUR-Lex · EU-Verordnung · 01.10.2019
- Verordnung (EU) Nr. 666/2013 (Ökodesign für Staubsauger)EUR-Lex · EU-Verordnung · 08.07.2013
- Verordnung (EU) 2019/424 (Ökodesign für Server und Datenspeicher)EUR-Lex · EU-Verordnung · 15.03.2019
- Verordnung (EU) 2023/1670 (Ökodesign-Anforderungen an Smartphones und Slate-Tablets)EUR-Lex · EU-Verordnung · 16.06.2023
- Verordnung (EU) 2025/2006 (Berichtigung und Änderung der Verordnung 2023/1670)EUR-Lex · EU-Verordnung · 18.12.2025
- Verordnung (EU) 2023/2533 (Ökodesign für Haushaltswäschetrockner)EUR-Lex · EU-Verordnung · 17.11.2023
- Verordnung (EU) 2025/2262 (Änderung der Verordnung 2023/2533)EUR-Lex · EU-Verordnung · 11.11.2025
- Delegierte Verordnung (EU) 2025/1353 (Reparierbarkeitsklasse für Wäschetrockner)EUR-Lex · EU-Verordnung · 01.07.2025
- Verordnung (EU) 2024/1103 (Ökodesign für Einzelraumheizgeräte)EUR-Lex · EU-Verordnung · 18.04.2024
- Richtlinie (EU) 2024/1799 (Förderung der Reparatur von Waren)EUR-Lex · EU-Richtlinie · 13.06.2024
- Delegierte Richtlinie (EU) 2026/74 (Einzelraumheizgeräte im Anhang II der Richtlinie 2024/1799)EUR-Lex · EU-Richtlinie · 12.01.2026
- Art. 246a § 1 EGBGB (Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen)Bundesministerium der Justiz · Gesetz · 27.09.2026
- Richtlinie (EU) 2024/825 (Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel)EUR-Lex · EU-Richtlinie · 06.03.2024
- §§ 312 bis 312m BGB (Verbraucherverträge und Fernabsatz)Bundesministerium der Justiz · Gesetz · 27.09.2026