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Glossar

Begriffe zu Reparierbarkeitsklasse, Ersatzteilen, EPREL und Recht auf Reparatur, mit Fundstellen.

38 Begriffe zu den Reparaturangaben im Onlineshop, von Anhang II bis Verjährung. Jeder Begriff hat eine Fundstelle im EU-Recht, im deutschen oder im französischen Recht und einen Verweis auf den passenden Ratgeber.

Anhang II

Liste der Produktgruppen in der Richtlinie (EU) 2024/1799, für die Hersteller auf Verlangen des Verbrauchers reparieren müssen, im Umfang der jeweiligen Ökodesign-Verordnung. Seit der Delegierten Richtlinie (EU) 2026/74 hat sie elf Einträge, zuletzt Haushalts-Einzelraumheizgeräte.

Mehr: Ersatzteil-Fristen

Bevollmächtigter

Vertreter eines Herstellers in der Union. Er ist neben Hersteller und Importeur Adressat der Ökodesign-Ersatzteilpflichten und trägt die Reparaturpflicht nach der Richtlinie (EU) 2024/1799, wenn der Hersteller außerhalb der Union sitzt (§ 479f BGB).

Mehr: Ersatzteil-Fristen

data.gouv.fr

Offene Datenplattform des französischen Staates. Dort erscheint täglich eine konsolidierte Datei mit den Angaben zum indice de réparabilité, meist mit GTIN, unter der Licence Ouverte 2.0.

Mehr: Barcode-Check

EmpCo

Kurzname der Richtlinie (EU) 2024/825 („Empowering Consumers for the Green Transition“). Sie fügt die Reparaturangaben vor dem Kauf in die Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU ein; die Mitgliedstaaten wenden die Umsetzung seit dem 27. September 2026 an.

Mehr: Die Pflicht

Energielabel

Etikett nach der Verordnung (EU) 2017/1369 und den delegierten Verordnungen je Produktgruppe. Bei Smartphones und Slate-Tablets steht darauf auch die Reparierbarkeitsklasse; der Pfeil neben dem Preis im Shop zeigt nur die Energieeffizienzklasse.

Mehr: Reparierbarkeitsklasse

EPREL

Europäische Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung, betrieben von der Europäischen Kommission. Lieferanten tragen jedes Modell vor dem Inverkehrbringen ein, und nach dem Hinweis von EPREL stammen die Angaben direkt von ihnen (Art. 4 VO (EU) 2017/1369).

Mehr: EPREL

Ersatzteil

Nach Nr. 21 informiert der Händler über Verfügbarkeit, geschätzte Kosten und Bestellverfahren der Ersatzteile, die nötig sind, damit die Ware vertragsgemäß bleibt. Welche Teile Hersteller wie lange bereithalten müssen, regeln die Ökodesign-Verordnungen.

Mehr: Ersatzteil-Fristen

Europäische Reparaturplattform

Online-Plattform für Reparaturen, die die Kommission bis zum 31. Juli 2027 entwickelt; die Mitgliedstaaten nutzen sie für nationale Sektionen oder verlinken eigene Plattformen (Art. 7 RL (EU) 2024/1799). Für Verbraucher ist sie kostenlos, für Reparaturbetriebe ist die Registrierung freiwillig.

Mehr: Recht auf Reparatur

Europäisches Formular für Reparaturinformationen

Freiwilliges Formular, mit dem Reparaturbetriebe, auch Hersteller und Verkäufer, eine Reparatur anbieten (Richtlinie (EU) 2024/1799, Art. 245 EGBGB). Vollständig ausgefüllt ist es ein Angebot, an das der Betrieb 30 Kalendertage gebunden ist.

Mehr: Recht auf Reparatur

Fachlich kompetenter Reparateur

Empfänger bestimmter Ersatzteile und Reparaturinformationen nach den Ökodesign-Verordnungen, englisch „professional repairer“; die Verordnungen zu Geschirrspülern und Schweißgeräten sagen „gewerblicher Reparateur“. Hersteller dürfen den Zugang meist auf registrierte Reparateure beschränken.

Mehr: Ersatzteil-Fristen

Fernabsatzvertrag

Vertrag, der ohne gleichzeitige Anwesenheit beider Seiten über Fernkommunikationsmittel zustande kommt, typisch der Kauf im Onlineshop. Für ihn gelten die Reparaturangaben nach Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 20 und 21 EGBGB; im Laden gilt Art. 246 Abs. 1 Nr. 9 und 10 EGBGB.

Mehr: Die Pflicht

GTIN und EAN

Global Trade Item Number, die Artikelnummer unter dem Barcode, in Europa meist als 13-stellige EAN. Im französischen Datensatz auf data.gouv.fr ist sie bei fast allen Einträgen die Modellkennung.

Mehr: Barcode-Check

Haushaltswäschetrockner

Zweite Produktgruppe mit Reparierbarkeitsklasse A bis E, Pflicht für Geräte, die ab dem 1. Januar 2027 in Verkehr gebracht werden (Delegierte Verordnung (EU) 2025/1353). Ersatzteile für Modelle ab dem 1. Juli 2025 müssen bis frühestens zehn Jahre nach dem letzten Exemplar verfügbar sein (Verordnung (EU) 2023/2533).

Mehr: Reparierbarkeitsklasse

Hersteller

Für die Reparaturangaben der Hersteller der Ware, der Importeur in die Union und jeder, der seinen Namen, seine Marke oder ein anderes Kennzeichen an der Ware anbringt (Art. 2 Nr. 4 RL (EU) 2019/771, auf den Art. 2 Nr. 14c RL 2011/83/EU verweist).

Mehr: Wenn der Hersteller nichts liefert

Herstellervorbehalt

Die Bedingung in Nr. 21: Angaben zu Ersatzteilen, Anleitungen und Reparatureinschränkungen sind nur Pflicht, „sofern der Hersteller dem Unternehmer diese Informationen zur Verfügung stellt“. Ob sie entfällt, wenn der Händler selbst Hersteller, Eigenmarke oder Importeur ist, ist nicht entschieden.

Mehr: Wenn der Hersteller nichts liefert

Importeur

Wer Waren in die Union einführt. Er gilt für die Reparaturangaben als Hersteller (Art. 2 Nr. 4 RL (EU) 2019/771), ist Adressat der Ökodesign-Ersatzteilpflichten und trägt die Reparaturpflicht nach der Richtlinie (EU) 2024/1799, wenn der Hersteller außerhalb der Union sitzt und keinen Bevollmächtigten hat (§ 479f BGB).

Mehr: Wer betroffen ist

Indice de durabilité

Französischer Haltbarkeitsindex, eine Note von 0 bis 10 aus Reparierbarkeit und Zuverlässigkeit. Er ersetzt den indice de réparabilité für Fernseher seit dem 8. Januar 2025 und für Waschmaschinen seit dem 8. April 2025.

Mehr: Frankreich

Indice de réparabilité

Französischer Reparierbarkeitsindex nach Art. L. 541-9-2 Code de l’environnement, eine Note auf zehn je Modell, die Verkäufer in Frankreich neben dem Preis zeigen. Er ist ein nationaler Wert, kein Reparierbarkeitswert der Union. Die Note ist die Summe aus fünf Kriterien mit je 20 Punkten, geteilt durch zehn.

Mehr: So wird der Index berechnet

Inverkehrbringen

Die erste Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt der Union. Die Ersatzteilfristen der Ökodesign-Verordnungen laufen meist ab dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars eines Modells, bei Smartphones und Tablets ab dem Ende des Inverkehrbringens.

Mehr: Ersatzteil-Fristen

Licence Ouverte

Licence Ouverte / Open Licence 2.0 der französischen Verwaltung (Etalab). Sie erlaubt die Weiterverwendung, auch kommerziell, wenn Quelle und Datum der letzten Aktualisierung genannt werden und kein amtlicher Charakter suggeriert wird.

Mehr: Daten und API

Lieferant

Im Energielabel-Recht derjenige, der Geräte mit gedrucktem Etikett liefert, die Modelle vor dem Inverkehrbringen in EPREL einträgt und Händlern Etikett und Produktdatenblatt bereitstellt (Art. 3 Abs. 1 VO (EU) 2023/1669, Art. 4 VO (EU) 2017/1369).

Mehr: EPREL

Nachbesserung

Die Reparatur der mangelhaften Ware im Rahmen der Nacherfüllung. Bei Kaufverträgen ab dem 31. Juli 2026 verlängert sie die ursprüngliche Verjährungsfrist einmalig um zwölf Monate (§ 475e Abs. 5 BGB).

Mehr: Recht auf Reparatur

Nacherfüllung

Anspruch des Käufers bei einem Mangel: nach seiner Wahl Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (§ 439 Abs. 1 BGB). Vorher informiert der Unternehmer den Verbraucher über dieses Wahlrecht und die mögliche Verlängerung der Verjährung (§ 475 Abs. 4 BGB).

Mehr: Recht auf Reparatur

Ökodesign

EU-Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Produkten, erlassen als Verordnungen je Produktgruppe auf Grundlage der Richtlinie 2009/125/EG. Sie verpflichten Hersteller, Importeure und Bevollmächtigte unter anderem zu Ersatzteilen, Lieferzeiten und Reparaturinformationen.

Mehr: Ersatzteil-Fristen

Produktdatenblatt

Datenblatt zum Energielabel mit den Werten des Modells, bei Smartphones und Tablets unter anderem Reparierbarkeitsklasse, Index und Teilwerte. Händler zeigen es online in der Nähe des Preises oder verlinken es mit der Angabe „Produktdatenblatt“ auf EPREL (Anh. VIII VO (EU) 2023/1669).

Mehr: EPREL

Recht auf Reparatur

Die Richtlinie (EU) 2024/1799, anzuwenden seit dem 31. Juli 2026: Reparaturpflicht der Hersteller für Waren nach Anhang II und Änderungen der Gewährleistung. Die Angaben vor dem Kauf regelt sie nicht, die stammen aus der Richtlinie (EU) 2024/825.

Mehr: Recht auf Reparatur oder EmpCo?

Registriernummer

Die Nummer eines Modells in EPREL. Bedienungsanleitung oder Unterlagen müssen sie nennen oder als lesbare URL oder QR-Code auf den Eintrag verweisen (Anh. V VO (EU) 2023/1669).

Mehr: EPREL

Reparaturanleitung

Ob es Reparatur- und Wartungsanleitungen gibt, gehört zu den Angaben nach Nr. 21. Die Ökodesign-Verordnungen verpflichten Hersteller, Reparaturinformationen bereitzustellen, teils nur für registrierte Reparateure.

Mehr: Ersatzteile und Anleitungen

Reparatureinschränkung

Was die Reparatur einer Ware begrenzt, etwa Teile, die der Hersteller nur an Fachbetriebe liefert. Händler nennen Reparatureinschränkungen nach Nr. 21, soweit der Hersteller sie mitteilt.

Mehr: Ersatzteile und Anleitungen

Reparaturpflicht des Herstellers

Für Waren nach Anhang II muss der Hersteller auf Verlangen des Verbrauchers reparieren, unentgeltlich oder zu einem angemessenen Preis und in angemessener Zeit (Art. 5 RL (EU) 2024/1799, §§ 479a ff. BGB). Eine frühere Fremdreparatur allein ist kein Grund, die Reparatur abzulehnen.

Mehr: Recht auf Reparatur

Reparierbarkeitsindex

Die Zahl, aus der die Reparierbarkeitsklasse folgt. Bei Smartphones und Tablets wird sie aus sechs Parametern mit je 1 bis 5 Punkten gewichtet und als „x,xx/5“ angegeben (VO (EU) 2023/1669); bei Wäschetrocknern ist sie anders skaliert.

Mehr: Reparierbarkeitsklasse

Reparierbarkeitsklasse

Buchstabe von A (am besten reparierbar) bis E auf dem Energielabel, seit dem 20. Juni 2025 für Smartphones und Slate-Tablets, für Wäschetrockner ab dem 1. Januar 2027. Bei Smartphones gilt Klasse A ab einem Index von 4,00, Klasse E ab 1,00.

Mehr: Reparierbarkeitsklasse

Reparierbarkeitswert (Unionswert)

Ein Wert, der die Reparierbarkeit einer Ware auf der Grundlage von auf Unionsebene festgelegten harmonisierten Anforderungen ausdrückt (Art. 2 Nr. 14d RL 2011/83/EU). Stand Oktober 2026 gibt es ihn für Smartphones und Slate-Tablets, ab dem 1. Januar 2027 auch für neu in Verkehr gebrachte Wäschetrockner.

Mehr: Die Pflicht

Richtpreise und Richtbeträge

Hersteller veröffentlichen Richtpreise für typische Reparaturen (Art. 5 Abs. 5 RL (EU) 2024/1799, § 479d BGB) und nach einigen Ökodesign-Verordnungen Richtbeträge der Ersatzteilpreise vor Steuern. Beides ist nicht dasselbe wie die geschätzten Kosten, die Händler nach Nr. 21 nennen.

Mehr: Ersatzteile und Anleitungen

Slate-Tablet

Tablet mit Touchscreen-Diagonale von 17,78 cm (7 Zoll) bis unter 44,20 cm (17,4 Zoll), ohne fest angebrachte Tastatur und mit Betriebssystem für mobile Plattformen (Art. 2 VO (EU) 2023/1669). Es trägt seit dem 20. Juni 2025 die Reparierbarkeitsklasse.

Mehr: Reparierbarkeitsklasse

Unternehmer

Wer gewerblich oder selbstständig beruflich an Verbraucher verkauft. Ihn trifft die Pflicht zu den Reparaturangaben, auch wenn er über einen Online-Marktplatz verkauft (§ 312d Abs. 1 BGB).

Mehr: Wer betroffen ist

Verbraucher

Wer überwiegend zu privaten Zwecken kauft. Nur ihm gegenüber gelten die Reparaturangaben; Verkäufe an Unternehmer sind nicht erfasst (§ 312 Abs. 1 BGB).

Mehr: Wer betroffen ist

Verjährung

Nach Ablauf der Verjährungsfrist lassen sich Mängelansprüche nicht mehr durchsetzen. Wird ein Mangel durch Nachbesserung behoben, verlängert sich die ursprüngliche Frist einmalig um zwölf Monate (§ 475e Abs. 5 BGB, für Kaufverträge ab dem 31. Juli 2026).

Mehr: Recht auf Reparatur

Quellen

Gesetze und Verordnungen in der jeweils geltenden Fassung, verlinkt auf die Fundstelle.

  1. Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der VerbraucherEUR-Lex · EU-Richtlinie · 26.03.2024
  2. Richtlinie (EU) 2024/825 (Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel)EUR-Lex · EU-Richtlinie · 06.03.2024
  3. Richtlinie (EU) 2019/771 (Warenkauf-Richtlinie)EUR-Lex · EU-Richtlinie · 20.05.2019
  4. Verordnung (EU) 2017/1369 (Rahmen für die Energieverbrauchskennzeichnung)EUR-Lex · EU-Verordnung · 04.07.2017
  5. Delegierte Verordnung (EU) 2023/1669 (Energieverbrauchskennzeichnung von Smartphones und Slate-Tablets)EUR-Lex · EU-Verordnung · 16.06.2023
  6. Verordnung (EU) 2023/1670 (Ökodesign-Anforderungen an Smartphones und Slate-Tablets)EUR-Lex · EU-Verordnung · 16.06.2023
  7. Verordnung (EU) 2023/2533 (Ökodesign für Haushaltswäschetrockner)EUR-Lex · EU-Verordnung · 17.11.2023
  8. Delegierte Verordnung (EU) 2025/1353 (Reparierbarkeitsklasse für Wäschetrockner)EUR-Lex · EU-Verordnung · 01.07.2025
  9. Richtlinie (EU) 2024/1799 (Förderung der Reparatur von Waren)EUR-Lex · EU-Richtlinie · 13.06.2024
  10. Delegierte Richtlinie (EU) 2026/74 (Einzelraumheizgeräte im Anhang II der Richtlinie 2024/1799)EUR-Lex · EU-Richtlinie · 12.01.2026
  11. Art. 246a § 1 EGBGB (Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen)Bundesministerium der Justiz · Gesetz · 27.09.2026
  12. Art. 246 EGBGB (Informationspflichten im Ladengeschäft)Bundesministerium der Justiz · Gesetz · 27.09.2026
  13. §§ 312 bis 312m BGB (Verbraucherverträge und Fernabsatz)Bundesministerium der Justiz · Gesetz · 27.09.2026
  14. § 475 und § 475e BGB (Verbrauchsgüterkauf, Verjährung)Bundesministerium der Justiz · Gesetz · 23.07.2026
  15. §§ 479a bis 479g BGB (Reparaturpflicht des Herstellers)Bundesministerium der Justiz · Gesetz · 23.07.2026
  16. Art. 245 und Art. 229 § 72 EGBGB (Formular für Reparaturinformationen, Übergang)Bundesgesetzblatt · Gesetz · 23.07.2026
  17. Art. L. 541-9-2 Code de l’environnement (Reparierbarkeits- und Haltbarkeitsindex)Légifrance · Französisches Recht · 01.01.2021
  18. Indice de durabilité (französisches Umweltministerium)Ministère de la Transition écologique · Behörde · 30.06.2025
  19. Konsolidierte Daten zum französischen Reparierbarkeitsindex (data.gouv.fr)data.gouv.fr · Offene Daten · 13.10.2026
  20. Licence Ouverte 2.0 (Etalab)Etalab (DINUM) · Lizenz · 13.10.2026
  21. EPREL, Europäische Produktdatenbank für die EnergieverbrauchskennzeichnungEuropäische Kommission · Datenbank · 13.10.2026

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