Für Waren ohne EU-Reparierbarkeitsklasse und ohne eigene Ersatzteilregeln, etwa Möbel, Fahrräder ohne Motor, Kleidung oder Werkzeug ohne Akku, gilt seit dem 27. September 2026 dieselbe Regel wie für Haushaltsgeräte: Onlineshops nennen vor dem Kauf Angaben zu Ersatzteilen, Anleitungen und Reparatureinschränkungen (Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 21 EGBGB).
Die Pflicht besteht aber nur, sofern der Hersteller dem Shop diese Informationen zur Verfügung stellt. Suchen müssen Sie nicht, und liefert der Hersteller nichts, gibt es oft nichts zu zeigen.
Auf einen Blick
| Thema | Was gilt |
|---|---|
| EU-Reparierbarkeitsklasse | nein; Angaben nach Nr. 21, aber nur, sofern der Hersteller sie zur Verfügung stellt |
| Ersatzteile nach Ökodesign | keine im Datensatz für Möbel, Textilien, Fahrräder ohne Motor oder Werkzeug ohne Akku |
| Recht auf Reparatur (Anhang II) | nein; E-Bikes und E-Scooter stehen wegen ihrer Akkus unter Nr. 10 (Verordnung (EU) 2023/1542, hier nicht ausgewertet) |
| Französischer Index | keiner: Diese Waren stehen nicht auf der Liste |
| Datenquellen | Anleitung, Verpackung und Etikett; Herstelleranfrage |
Was „sofern der Hersteller sie zur Verfügung stellt“ heißt
Erwägungsgrund 36 der Richtlinie (EU) 2024/825 beschreibt, was gemeint ist: Informationen, die der Hersteller Ihnen übermittelt hat, und solche, die er auf dem Produkt, der Verpackung oder auf Anhängern und Etiketten angibt, die Kunden vor dem Kauf üblicherweise sehen. Aktiv danach suchen, etwa auf produktspezifischen Websites, müssen Sie nach dem Erwägungsgrund nicht. Erwägungsgründe sind nicht verbindlich, sie dienen aber der Auslegung.
Für Möbel, Textilien oder Fahrräder ohne Motor enthält unser Datensatz keine Ökodesign-Verordnung mit Ersatzteillisten, und einen französischen Index gibt es für sie nicht. Ob es Angaben gibt, hängt deshalb allein vom Hersteller ab. Liefert er nichts und steht auch auf Produkt, Verpackung und Etikett nichts, entsteht die Pflicht nach dem Wortlaut nicht, und auf der Produktseite steht nichts dazu.
Was auf die Produktseite gehört, wenn es Angaben gibt
Manche Hersteller bieten Ersatzteile, Montage- und Pflegeanleitungen an. Dann gehört das vor dem Kauf auf die Seite, mit Quelle und Stand, denn im Fernabsatz werden die Angaben Vertragsinhalt. Ein Block für einen Kleiderschrank kann so aussehen:
Beispiel: Kleiderschrank K 2 (Modell und Preise ausgedacht)
Reparatur & Ersatzteile
- Ersatzteile: Scharniere, Griffe, Einlegeböden und Beschläge über den Kundenservice des Herstellers (Link)
- Geschätzte Kosten: Scharnier 4 €, Einlegeboden 18 €
- Anleitungen: Montage- und Pflegeanleitung (Link)
Quelle: Angaben des Herstellers, Stand 10/2026
Was jeder der fünf Punkte meint, erklärt Ersatzteile und Anleitungen angeben.
Eigenmarke, Import, E-Bikes
Wer seinen Namen oder seine Marke an einer Ware anbringt oder sie in die Union einführt, ist nach der Begriffsbestimmung der Richtlinie selbst Hersteller. Ob die Bedingung dann entfällt, weil Sie die Informationen ohnehin haben, oder ob die Pflicht ohne Übermittlung zwischen zwei Personen gar nicht entsteht, ist nicht entschieden. Für die erste Lesart spricht Erwägungsgrund 36 („wenn es sich hierbei nicht um den Unternehmer selbst handelt“), für die zweite der Wortlaut. Beide Lesarten stehen unter Wenn der Hersteller nichts liefert.
E-Bikes und E-Scooter nennt Anhang II der Richtlinie (EU) 2024/1799 wegen ihrer Akkus, mit Verweis auf die Batterieverordnung (EU) 2023/1542; deren Pflichten sind hier nicht ausgewertet. Für die Angaben im Shop gilt auch bei ihnen Nr. 21.
Woher die Angaben kommen
Sehen Sie zuerst in das, was mit der Ware kommt: Anleitung, Verpackung, Etikett, Lieferantenunterlagen. Fehlt dort etwas, fragt die kostenlose Herstelleranfrage alle fünf Punkte ab; heben Sie Anfrage und Antwort auf. Barcode-Check und EPREL-Abfrage helfen bei diesen Waren nicht. Die Shopify-App RepairInfoEU schreibt im Tarif Pro die Anfrage je Marke für alle Produkte, markiert sie nach 14 Tagen als fällig und hält Anfrage, Antwort oder Schweigen im Nachweis fest, den Sie als Druckansicht öffnen.
Häufige Fragen
Muss ich bei Kleidung Reparaturangaben machen?
Nur, wenn der Hersteller Ihnen Angaben zu Ersatzteilen, Anleitungen oder Reparatureinschränkungen zur Verfügung stellt oder sie auf Produkt, Verpackung oder Etikett stehen. Sonst steht dazu nichts auf der Produktseite.
Muss ich angeben, dass der Hersteller nichts geliefert hat?
Das ist nicht entschieden. Ein Hinweis könnte der Transparenz dienen, aber auch als negative Aussage über das Produkt gelten. RepairInfoEU zeigt in diesem Fall nichts im Shop und hält die Anfrage im Nachweis fest (Entscheidung der App).
Gilt die Pflicht auch bei Verkäufen an Unternehmen?
Nein. Die Informationspflicht besteht nur gegenüber Verbrauchern. Bei gemischter Kundschaft gilt sie nach unserer Lesart für die Verkäufe an Verbraucher.
Quellen
Gesetze und Verordnungen in der jeweils geltenden Fassung, verlinkt auf die Fundstelle.
- Art. 246a § 1 EGBGB (Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen)Bundesministerium der Justiz · Gesetz · 27.09.2026
- Richtlinie (EU) 2024/825 (Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel)EUR-Lex · EU-Richtlinie · 06.03.2024
- Richtlinie (EU) 2019/771 (Warenkauf-Richtlinie)EUR-Lex · EU-Richtlinie · 20.05.2019
- §§ 312 bis 312m BGB (Verbraucherverträge und Fernabsatz)Bundesministerium der Justiz · Gesetz · 27.09.2026
- Richtlinie (EU) 2024/1799 (Förderung der Reparatur von Waren)EUR-Lex · EU-Richtlinie · 13.06.2024