Für Smartphones und Slate-Tablets müssen Onlineshops seit dem 27. September 2026 vor dem Kauf den Reparierbarkeitswert angeben: die Reparierbarkeitsklasse A bis E vom EU-Energielabel nach der Delegierten Verordnung (EU) 2023/1669 (Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 20 EGBGB). Ob auch der Index dazugehört, ist nicht entschieden.
Angaben zu Ersatzteilen und Anleitungen sind bei diesen Geräten freiwillig. Stand Oktober 2026 haben nur Smartphones und Tablets eine solche Klasse; für Wäschetrockner kommt sie ab dem 1. Januar 2027.
Auf einen Blick
| Thema | Was gilt |
|---|---|
| EU-Reparierbarkeitsklasse | ja: Klasse A bis E auf dem Energielabel seit 20.06.2025 (Delegierte Verordnung (EU) 2023/1669); im Shop anzugeben nach Nr. 20 |
| Ersatzteile nach Ökodesign | mindestens 7 Jahre nach Ende des Inverkehrbringens eines Modells; Lieferung in den ersten 5 Jahren in 5 Arbeitstagen, danach in 10 (Verordnung (EU) 2023/1670) |
| Recht auf Reparatur (Anhang II) | ja, Nr. 8: Mobiltelefone, schnurlose Telefone und Slate-Tablets |
| Französischer Index | keiner: indice de réparabilité für Smartphones aufgehoben seit 07.07.2025; Tablets stehen nicht auf der Liste |
| Datenquellen | EPREL-Abfrage per Registriernummer; Etikett und Produktdatenblatt vom Lieferanten |
Was auf die Produktseite gehört
Die Klasse folgt aus dem Reparierbarkeitsindex, einem Wert von 1,00 bis 5,00. Der Lieferant ermittelt ihn aus sechs Bewertungen, darunter Zerlegungstiefe, Ersatzteile und Software-Aktualisierungen. Klasse A beginnt bei 4,00, Klasse C bei 2,55, Klasse E bei 1,00. Erfasst sind Smartphones mit einem Touchscreen von 4 bis unter 7 Zoll und Slate-Tablets von 7 bis unter 17,4 Zoll mit Betriebssystem für mobile Plattformen. Geräte mit aufrollbarem Hauptdisplay und Smartphones für Hochsicherheitskommunikation haben keine Klasse.
Ein Block unter dem Kaufknopf kann so aussehen. Die Werte stammen aus dem EPREL-Eintrag eines echten Modells:
Beispiel: APPLE A3520, EPREL 2402623
Reparatur & Ersatzteile
- Reparierbarkeitsklasse: C
- Reparierbarkeitsindex: 2,82 von 5
- Software-Updates: mindestens 5 Jahre
Quelle: EPREL, Registriernummer 2402623, Stand 13.10.2026
Energielabel, Pfeil und Klasse
Neben Nr. 20 gilt seit Juni 2025 das Energielabel. Im Onlineshop gehört das Etikett in die Nähe des Preises. Erlaubt ist eine geschachtelte Anzeige: ein Pfeil in der Farbe der Energieeffizienzklasse, mit deren Buchstaben mindestens so groß wie der Preis, der das Etikett beim Klick, Überfahren oder Antippen öffnet. Das Produktdatenblatt steht ebenfalls nahe am Preis, auch als Link „Produktdatenblatt“ zur Datenbank.
Der Pfeil zeigt nur die Energieeffizienzklasse. Die Reparierbarkeitsklasse steht auf dem Etikett dahinter, und ob das für Nr. 20 genügt, ist nicht entschieden. Wer die Klasse zusätzlich in einem eigenen Block zeigt, muss die Frage nicht beantworten.
Woher Klasse und Index kommen
Händler berechnen die Klasse nicht. Der Lieferant, also Hersteller oder Importeur, trägt sie mit Index und Teilwerten in EPREL ein, die Produktdatenbank der EU-Kommission, bevor er das Modell in Verkehr bringt. Händlern stellt er Etikett und Datenblatt elektronisch bereit. Die Registriernummer steht in der Bedienungsanleitung oder in anderen Unterlagen zum Produkt, als Zahl, Link oder QR-Code. Mit ihr zeigt die kostenlose EPREL-Abfrage Klasse, Index, Teilwerte und die Links des Herstellers zu Reparaturanleitung und Ersatzteilen. Für einzelne Produkte in anderen Shopsystemen setzt der HTML-Baustein die Werte in einen Block zum Einfügen.
In Shopify übernimmt das die App RepairInfoEU für den ganzen Katalog: Sie holt Klasse und Index per Registriernummer, liest sie jede Woche neu aus EPREL und nennt im Block Registriernummer und Stand.
Ersatzteile und Updates nach Verordnung (EU) 2023/1670
Die Ökodesign-Verordnung verpflichtet Hersteller, Importeure und Bevollmächtigte seit dem 20. Juni 2025, unter anderem Akku, Displaybaugruppe, Rückwand und SIM-Kartenhalter mindestens sieben Jahre nach dem Ende des Inverkehrbringens eines Modells bereitzuhalten. Dazu kommen Richtbeträge der Ersatzteilpreise vor Steuern auf einer frei zugänglichen Website und Betriebssystem-Updates für mindestens fünf Jahre. Das sind Anforderungen an das Produkt, kein Anspruch Ihrer Kunden. Weil Mobiltelefone und Tablets in Anhang II der Richtlinie (EU) 2024/1799 stehen, muss der Hersteller sie außerdem auf Verlangen reparieren. Die Fristen aller Gruppen stehen unter Ersatzteil-Fristen, die Klasse im Detail unter Reparierbarkeitsklasse A bis E.
Häufige Fragen
Wie reparierbar ist das iPhone 17 oder das Galaxy S25?
Das zeigt die Reparierbarkeitsklasse A bis E auf dem EU-Energielabel; den Index von 1 bis 5 nennt das Produktdatenblatt. Beides steht für jedes Modell, das seit dem 20. Juni 2025 in Verkehr gebracht wird, in EPREL. Scannen Sie den QR-Code des Etiketts oder geben Sie die Registriernummer in die EPREL-Abfrage ein. Einen französischen Index gibt es für Smartphones seit dem 7. Juli 2025 nicht mehr.
Wie gebe ich den Reparierbarkeitsindex an?
Als Wert mit zwei Nachkommastellen auf der Skala bis 5, etwa „2,82 von 5“, nie „von 10“. RepairInfoEU zeigt die Klasse und auf Wunsch den Index daneben; das ist eine Entscheidung der App, keine Rechtslage.
Hat ein Tablet mit abnehmbarer Tastatur eine Reparierbarkeitsklasse?
Die Verordnung schließt nur Geräte mit fest angebrachter Tastatur aus. Ein Tablet mit abnehmbarer Tastatur, 7 bis unter 17,4 Zoll Diagonale und einem Betriebssystem für mobile Plattformen fällt nach dem Wortlaut darunter.
Gilt die Pflicht auch beim Verkauf über einen Marktplatz?
Ja. Verpflichtet ist, wer den Vertrag mit dem Verbraucher schließt. Der Marktplatz muss seine Oberfläche so gestalten, dass Sie Informations- und Kennzeichnungspflichten erfüllen können; Erwägungsgrund 9 der Verordnung (EU) 2023/1669 bezieht das ausdrücklich auf das Energielabel.
Quellen
Gesetze und Verordnungen in der jeweils geltenden Fassung, verlinkt auf die Fundstelle.
- Delegierte Verordnung (EU) 2023/1669 (Energieverbrauchskennzeichnung von Smartphones und Slate-Tablets)EUR-Lex · EU-Verordnung · 16.06.2023
- Verordnung (EU) 2023/1670 (Ökodesign-Anforderungen an Smartphones und Slate-Tablets)EUR-Lex · EU-Verordnung · 16.06.2023
- Art. 246a § 1 EGBGB (Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen)Bundesministerium der Justiz · Gesetz · 27.09.2026
- Richtlinie (EU) 2024/825 (Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel)EUR-Lex · EU-Richtlinie · 06.03.2024
- Verordnung (EU) 2017/1369 (Rahmen für die Energieverbrauchskennzeichnung)EUR-Lex · EU-Verordnung · 04.07.2017
- Verordnung (EU) 2022/2065 (Gesetz über digitale Dienste)EUR-Lex · EU-Verordnung · 19.10.2022
- Richtlinie (EU) 2024/1799 (Förderung der Reparatur von Waren)EUR-Lex · EU-Richtlinie · 13.06.2024
- EPREL, Europäische Produktdatenbank für die EnergieverbrauchskennzeichnungEuropäische Kommission · Datenbank · 13.10.2026
- Arrêté vom 26.06.2025 (Aufhebung des französischen Index für Smartphones)Journal officiel (Text bei AIDA, INERIS) · Französisches Recht · 26.06.2025